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Zypries und Schäuble gehen in die nächste Runde
Auch Absicht auf Terror-Handlungen soll bestraft werden können
Justiz- und Innenministerium wollen künftig schon die Absicht auf terroristische Handlungen strafbar machen. Auf einen entsprechenden Gesetzentwurf einigten sich Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU), wie Zypries am Freitag (19. Dezember) in Berlin bekanntgab. Zwischen beiden Ministerien hatte es darüber seit längerem Verhandlungen gegeben. Der Entwurf sieht drei neue Tatbestände vor, nach denen unter anderem schon das Einstellen oder Herunterladen einer Bombenbauanleitung aus dem Internet mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug bestraft werden soll.
Private hessische Haftplätze teurer als behauptet
Zypries gegen weitere Privatisierung öffentlicher Aufgaben
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) lehnt weitere Privatisierungen öffentlicher Aufgaben in Deutschland entschieden ab. Dies werde "schon gar nicht in der Justiz" gebraucht, sagte Zypries am Dienstag in der ersten Lesung ihres Etatentwurfs 2009 im Bundestag. Die Vorlage sieht im Vergleich zu 2008 eine Ausgabensteigerung um 6,8 Prozent auf gut 500 Millionen Euro vor. Die Vorstellung, dass alles schneller, billiger und besser gehe, wenn es Private erledigen, habe sich in vielen Fällen als "blanke Ideologie" erwiesen und auch als kostspielige Fehlentscheidung für den Staat, argumentierte die SPD-Politikerin. In Hessen sei beispielsweise die teilweise Privatisierung eines Gefängnisses vollständig gescheitert. So sei eingeräumt worden, dass die privaten Haftplätze zum Teil deutlich teurer seien als die staatlichen.
Bundesregister
Zypries kritisiert Schäubles Pläne zu zentraler Meldedatei
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sieht Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) für ein zentrales Melderegister mit Skepsis. "Es gibt noch Gesprächsbedarf zu diesem Vorhaben, weil ich noch nicht überzeugt bin, dass wir ein Bundesregister in dieser Form brauchen", sagte Zypries der "Sächsischen Zeitung".
BND-Agenten in Bagdad
BND-Untersuchungsausschuss vernimmt Schäuble, Zypries, Fromm und Hanning
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) werden am Donnerstag (26. Juni) als Zeugen im BND-Untersuchungsausschuss des Bundestags erwartet. Sie sollen zum Fall des von US-Soldaten verschleppten Deutsch-Ägypters Abdel Halim Khafagy aussagen. Weiterhin werden der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, der ehemalige Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), August Hanning, und der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesverteidigungsministerium, Christian Schmidt, vernommen.
Akustische und optische Überwachung von Wohnungen
Schäuble und Zypries wollen heimliche Online-Durchsuchungen privater Computer
Das Bundesverfassungsgericht hat Online-Durchsuchungen weitestgehend verboten und in nur eng begrenztem Rahmen zugelassen. Jetzt haben sich Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) auf vorläufige Modalitäten zur Einführung von heimlichen Online-Durchsuchungen privater Computer geeinigt. Über den Inhalt der Einigung ist bislang nicht viel zu erfahren. Nur so viel: Zur Installation von Spähprogrammen solle die entsprechende Wohnung vorher nicht betreten werden. Und: Das Vorhaben stehe in Einklang mit dem Verfassungsgerichtsurteil. Der frühere Bundesinnenminister Baum bleibt skeptisch: Er werde "am Ende des Gesetzgebungsprozesses" entscheiden, ob er noch einmal vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen müsse, kündigte er an. Baum hatte dort zu Jahresbeginn mit anderen Klägern gegen die nordrhein-westfälische Regelung zu Online-Durchsuchungen geklagt und Recht bekommen. Die Richter hatten die Ausspähung auf Baums Klage hin für grundgesetzwidrig erklärt und hohe Hürden für dieses Ermittlungsinstrument errichtet. Die SPD-Bundestagsfraktion meldete möglichen Widerstand an. Die Union warnte die SPD vor einer Bremserrolle. Die Opposition wandte sich gegen eine zu starken Überwachung der Bürger. Grund: Der Entwurf des BKA-Gesetzes sieht offenbar unter anderem auch eine akustische und optische Überwachung von Wohnungen vor.
Zypries & Schäuble
Bosbach rechnet mit rascher Einigung über Online-Durchsuchungen
Während der Chaos Computer Club das Urteil des Bundesverfassungsgerichts so interpretiert, dass Online-Durchsuchungen in der Praxis fast ausgeschlossen sind, meint die Bundesregierung, sie könne das geplante BKA-Gesetz mit nur "marginalen" Änderungen zügig durchsetzen zu können. Unions-Bundestagsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) rechnet mit einer raschen Einigung der großen Koalition. "Die ersten Gespräche mit der SPD nach der Entscheidung des Gerichts waren sehr konstruktiv und sachlich", sagte Bosbach der Düsseldorfer "Rheinischen Post". "Ich bin optimistisch, dass es uns gelingen kann, das BKA-Gesetz im Bundestag bis zur Sommerpause zu verabschieden." Der bisherige Referentenentwurf müsse nur marginal geändert werden, sagte Bosbach. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) wolle ebenso wie Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) jetzt ein rasches Ergebnis.
Haftstrafe für Training im Terrorcamp
Zypries will "Anschlags-Vorbereitungen" bestrafen
Die Ausbildung in einem terroristischen Trainingscamp könnte künftig mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf stellte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am 18. September vor. Demnach wäre die Vorbereitung von Terroranschlägen strafrechtlich leichter zu verfolgen. Nach dem Willen von Zypries macht sich eine Person dann strafbar, die sich gezielt unterweisen lässt, um eine terroristische Gewalttat zu begehen.
Menschenwürde
Justizministerin Zypries verteidigt Rechtslage zum absoluten Folterverbot
Im Gespräch mit der Wochenzeitung "Die Zeit" äußerte sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zur generellen Ablehnung der Folter. Jede erniedrigende Behandlung eines Gefangenen sei verboten, so Zypries. Bezogen auf Diskussionen, das Folterverbot möglicherweise bei Terroristen zu lockern sagte Zypries, es gebe "intelligentere Vernehmungsmethoden als die Folter. Und wir wissen ja nie, ob ein Verdächtiger unter Folter die Wahrheit sagt. Das ist doch das zweite große Problem mit der Folter. Sie verletzt nicht nur die Menschenwürde, sondern es ist völlig unklar, ob die Aussagen eines Gefolterten auch stimmen. Unter Schmerzen teilt man alles mit, was die Quälenden hören wollen, nur damit die Qualen endlich aufhören."
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