"MON 810"
Bundes-Verbraucherschutzverband fordert generelles Verbot von Genmaissorte
Das Bundessortenamt hatte am 30. Mai über die Zulassung gentechnisch veränderter Maisorten zu entscheiden, meldet der vzbv. Antragsteller für die Zulassung seien die Unternehmen Pioneer und Monsanto gewesen. Bei den Maissorten handele es sich um Sorten, die auf der Grundlage des MON 810-Konstruktes entwickelt wurden. Dem Mais sei ein Giftgen eingebaut worden, um die Maispflanze vor einem Schadinsekt (Maiszünsler) zu schützen. Wegen negativer Auswirkungen auf das Ökosystem, so zum Beispiel auf Schmetterlinge und andere Nutzinsekten, werde der Anbau von MON 810 heftig kritisiert. Polen, Österreich, Ungarn und die Slowakei haben den Anbau bereits verboten.
Diese Länder hätten sich auf die EU-Saatgutrichtlinie berufen, nach der Mitgliedsstaaten den Anbau einer Pflanzensorte verbieten könnten. Diese Verbote seien nach dem Gesetz zulässig, wenn zum Beispiel der Anbau negative Auswirkungen auf andere Arten oder Sorten hat. Ein anderer Verbotsgrund sei gegeben, wenn die Sorte nicht mit anderen in dem jeweiligen Land angebauten Sorten vergleichbar ist oder neue Gründe dafür angeführt werden, dass die Sorte ein Umwelt- oder Gesundheitsrisiko darstellt.
Edda Müller sagte: "Zusätzlich zu den ökologischen Bedenken existieren in Deutschland weder die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Anbau noch ein Überwachungsplan für mögliche Umwelt- und Gesundheitsfolgen des Mais MON 810." Recherchen des Umweltinstituts München hätten ergeben, dass 50 Prozent der für die Aussaat von 1100 Hektar Genmais MON 810 genehmigten Standorte wieder zurückgezogen wurden. Der vzbv wertete dies als Reaktion auf die ablehnende Haltung der Bevölkerung und vieler Landwirte zum Einsatz der Gentechnik.
Der vzbv schrieb: "Den notwendigen gesetzlichen Rahmen zum Anbau von gentechnisch veränderten Organismen soll das Gentechnikgesetz bieten, dessen zweiter Teil derzeit im Vermittlungsausschuss des Bundesrates zur Verhandlung ansteht." Der Verbraucherzentrale Bundesverband befürchte, dass nach geplanten Einschränkungen beim Zugang zum Standortregister nun auch eine Verwässerung der Haftungsfrage durch die Länderkammer droht. Edda Müller betonte: "Ohne die Klärung der Fragen zur Haftung und zum Monitoring darf es überhaupt keine Genehmigung zum Anbau gentechnisch veränderter Organismen auf deutschen Äckern geben."
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