Washington
Berufungsverhandlung für mutmaßliches Folteropfer in Guantánamo
"Der Fall ist ein besonders deutliches Beispiel für die fortgesetzte Menschenrechtsverletzung in Guantánamo. Trotz entsprechender Gerichtsurteile ist die US-Regierung immer noch nicht bereit, die Gefangenen fair und menschenwürdig zu behandeln", meint Sumit Bhattacharyya von Amnesty international in einer Presseerklärung.
Die US-Regierung hatte Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Richterin Hens Green vom Bundesbezirksgericht in Washington eingelegt. Green hatte am 31. Januar 2005 entschieden, dass die Inhaftierung der Kläger die Genfer Konventionen und die US-Verfassung verletzten. Zu Kurnaz stellte sie fest, es gebe keine Beweise, dass Kurnaz "den bewaffneten Kampf gegen die Vereinigten Staaten aufnehmen wollte oder sonst wie beabsichtigte, amerikanische Interessen anzugreifen."
"Mein Kollege Azmy und ich hoffen, dass das Berufungsgericht die Entscheidungsgründe von Richterin Green bestätigt. Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir erneut den Obersten Gerichtshof bemühen", sagte der Bremer Anwalt von Kurnaz, Bernhard Docke.
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