Arbeitslose "nicht erreichbar"
Bundesagentur erhöht Druck auf Langzeitarbeitslose
Zwar sei eine Nichterreichbarkeit noch kein Hinweis auf "Leistungsmissbrauch". Die Leistungsempfänger hätten jedoch "eine Mitwirkungspflicht", sagte eine Ministeriumssprecherin. Dazu gehöre, für Rückfragen der Bundesagentur zur Verfügung zu stehen.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar hatte die Bundesagentur für Arbeit (BA) im August aufgefordert, die Befragung von Empfängern von Arbeitslosengeld II durch ein privates Call-Center sofort zu stoppen, bis die Betroffenen vorab schriftlich über die geplanten Anrufe informiert wurden. Offizielle Ziel der Befragung von 1,2 Millionen Betroffenen sollte es sein, die bei der BA gespeicherten Daten im Gespräch mit den Betroffenen abzugleichen und weitere Vermittlungsaktivitäten vorzubereiten.
Bundesagentur: 170.000 Arbeitslose waren weder bei Vorstellungsgesprächen noch saßen sie neben dem Telefon
Der stellvertretende Verwaltungsratsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Peter Clever, hatte am Montag im Deutschlandfunk gesagt, die Bundesagentur habe bei 390.000 Anrufen 170.000 Menschen nicht erreicht. "Da muss also wirklich nur ein sehr Naiver glauben, dass alle diese 170.000 gerade in Vorstellungsgesprächen waren", sagte Clever, der für die Arbeitgeberseite im Verwaltungsrat der Agentur sitzt.
Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) hatte in einem Interview mit der Zeitung "Die Welt" geschätzt, dass rund 20 Prozent der Menschen, die das Arbeitslosengeld II beziehen, nicht anspruchsberechtigt seien. Nach Stichproben bezögen zehn Prozent derer, die zur Zeit ALG II erhielten, dieses zu Unrecht. Dazu kämen noch etwa 20 Prozent, die auf telefonische Anfragen eine Auskunft verweigerten.
Schwere Datenschutz-Kritik an Telefon-Aktion
Allerdings ist kein Empfänger von Arbeitslosengeld II verpflichtet, mit den Anrufern zu sprechen. Sie müssen zu Beginn des Gesprächs darauf sogar ausdrücklich hingewiesen werden - was allerdings häufig nicht geschehe, so Beschwerden von Betroffenen, die der Bundesdatenschutzbeauftragte der Arbeitsagentur vorhielt.
Der Datenschützer hatte kritisiert, dass die Befragung im Vorfeld nicht mit ihm abgestimmt worden sei, "so dass wesentliche datenschutzrechtliche Grundsätze nicht berücksichtigt wurden". Problematisch sei insbesondere, dass die Betroffenen vorher nicht schriftlich über die Befragung informiert würden. Schließlich sei offen, wie die Anrufer gegenüber den Betroffenen ihre Berechtigung zur Befragung nachweisen.
Schaar kritisierte, bei der Telefonaktion würden sensible Sozialdaten erhoben, die einem besonderen Schutz unterlägen. Eine Vorabinformation ermögliche es dem Betroffenen, sich nach gründlicher Abwägung für oder gegen eine Teilnahme zu entscheiden. Zudem würde hierdurch erschwert, dass sich "Trittbrettfahrer" unter Berufung auf die Telefonaktion der BA missbräuchlich Daten beschafften.
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Am 24. Okt. 2005 unter:
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