"Ausreisepflichtige Personen"

Schäuble unterzeichnet Rückübernahmeabkommen mit Bulgarien

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat am Mittwoch seinen bulgarischen Amtskollegen Rumen Petkov in Berlin zu einem "Meinungsaustausch über die gemeinsame migrationspolitische und polizeiliche Zusammenarbeit" empfangen. Zugleich unterzeichneten Schäuble und Petkov ein bilaterales Rückübernahmeabkommen, das die wechselseitige Rückübernahme "ausreisepflichtiger Personen" regelt. Das neue Rückübernahmeabkommen ermöglich es künftig, "rechtswidrig aus Bulgarien eingereiste Personen - sowohl bulgarische Staatsangehörige als auch Drittstaatsangehörige und Staatenlose - dorthin zurückzuführen", so Schäuble.

Die Regelungen zur Übernahme von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen seien in den bisherigen Vereinbarungen nicht enthalten und stellten einen wichtigen Beitrag zur "Bekämpfung der illegalen Migration" aus der Balkanregion dar. Bulgarien werde aufgrund seiner geographischen Lage häufig als Transitland für illegale Migration nach Deutschland und in andere Schengenstaaten genutzt, sagte Schäuble.

Die bereits bestehenden Vereinbarungen zwischen Deutschland und Bulgarien seien "modernisiert" und auf den Standard der Europäischen Union gebracht worden, heißt es in einer Mitteilung des Bundesinnenministeriums nebulös. Das Abkommen sei ein wichtiger Schritt auf dem Weg Bulgariens in die Europäische Union. Das Abkommen muss auf bulgarischer Seite noch durch den Ministerrat bestätigt werden.

Mit Blick auf den angestrebten Beitritt Bulgariens zur Europäischen Union verständigten sich Schäuble und Innenminister Petkov auf die Formel, dass der Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission vom Herbst 2005 den Stand der Vorbereitungsarbeiten Bulgariens "zutreffend" beschreibe und Anlass zu "vorsichtigem Optimismus" gebe.

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