67 Prozent des Nettoeinkommens

Eckpunkte des geplanten einkommensabhängigen Elterngeldes

Die Bundesregierung will es berufstätigen jungen Paaren mit höheren Einkünften erleichtern, Kinder zu bekommen. Ein einkommensabhängiges Elterngeld von "bis zu" 1.800 Euro im Monat soll dazu beitragen. Eltern mit höheren Einkünften sollen mehr bekommen als Eltern mit geringen Einkünften: Das Elterngeld soll als "Einkommensersatzleistung" - bis zum Maximalbetrag von 1800 Euro - 67 Prozent des vorherigen, pauschalierten Nettoerwerbseinkommens betragen. Berechnungsgrundlage soll das Einkommen des Elternteils sein, der wegen der Betreuung des Kindes auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet oder diese einschränkt. Alternativ wird geprüft, ob die Bemessungsgrundlage das gemeinsame Nettoerwerbseinkommen der Eltern, bei Alleinerziehenden das alleinige Nettoerwerbseinkommen sein soll.

Das neue Elterngeld soll zum 1. Januar 2007 eingeführt werden. So haben es die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag vom November vergangenen Jahres vereinbart.

Derzeit wird in der Regierungskoalition intensiv darüber diskutiert, wie das Elterngeld im Einzelnen ausgestaltet werden soll, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Thomas Steg. Im Mai will die Koalition über einen Gesetzentwurf des Bundesfamilienministeriums entscheiden. Dieser soll bis Ende April vorliegen.

Das Elterngeld soll laut Bundesregierung um "ein Leistungselement" für Eltern mit geringem Einkommen oder nichterwerbstätige Eltern ergänzt werden. In Betracht komme ein vom Familieneinkommen abhängiger Sockelbetrag. Alle Erziehenden sollen eine Mindestleistung erhalten, zumindest in der Höhe des bisher sechsmonatigen vollen Erziehungsgeldes.

Allerdings sollen "soziale Transferleistungen" auf das Elterngeld angerechnet werden. Das Elterngeld soll nicht als Einkommen im Rahmen des Wohngeldes berücksichtigt werden.

Der Kreis der Anspruchberechtigten soll dem Berechtigtenkreis des bisherigen Bundeserziehungsgelds entsprechen. Das Elterngeld soll - "unter Anrechnung des zweckgleichen Mutterschaftsgeldes" - für ein Jahr gezahlt werden. "Die Leistung ist steuerfinanziert, steuer- und abgabefrei, bestimmt jedoch den steuerlichen Progressionsvorbehalt." Eltern könnten wählen, ob sie das volle Elterngeldbudget auf bis zu zwei Jahre verteilen wollen.

Die zwölf Monate des Bezugszeitraums sollen zwischen den Eltern aufgeteilt werden können. Nach den bisherigen Planungen sollen zwei Monate dem Vater bleiben, zwei Monate seien für die Mutter "reserviert".

Die bisherigen Regelungen zur Elternzeit sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung erhalten bleiben. Teilzeittätigkeit während des Bezugs sei möglich. Es sei noch "zu prüfen, in welcher Höhe das Elterngeld bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Rahmen der Elternzeit gezahlt werden kann und ab welcher Höhe des Haushaltseinkommens es gegebenenfalls entfällt".

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