"Zuzahlungsermäßigung"
Oppositions-FDP nennt Zuzahlungs-Pläne für Krebspatienten "abgrundtief schäbig"
Damit werde eine Diskussion eröffnet, die "fast ins Unmenschliche geht". Niebel sagte, es könne nicht angehen, dass in einem solidarischen Gesundheitssystem Patienten, die um ihr Leben fürchten müssen, derart gemaßregelt würden. Auch die FDP sei für Gesundheitsprävention. Das Vorhaben der Bundesregierung sei aber "unanständig".
Niebel warf der Koalition zugleich vor, sie wolle den mehr als 500 Seiten starken Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform "in einem Schnellverfahren durchpeitschen". Bei der am Morgen begonnenen Anhörung seien die Sachverständigen überhaupt nicht in der Lage, sich mit dem Entwurf ernsthaft auseinanderzusetzen. Die FDP-Fraktion will laut Niebel für diese Woche eine Aktuelle Stunde im Bundestag zur Gesundheitsreform beantragen.
Zuzahlungsregelungen für Krebspatienten lehnt auch Gerd Nettekovender, Geschäftsführer der Deutschen Krebshilfe, ab. "Es kann nicht sein, dass jemand, der die Diagnose Bauchspeicheldrüsenkrebs erhält, was meist wenige Monate verbleibende Lebenserwartung bedeutet, auch noch mehr zur Kasse gebeten wird", sagte er dem Tagesspiegel.
Ähnlich äußerte sich auch der Vorsitzende des Marburger Bundes, Frank Ulrich Montgomery. Er wies darauf hin, dass es für einige Krebsarten keine prophylaktischen Untersuchungen gebe.
Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hat die geplanten Zuzahlungsmodalitäten für Krebspatienten gegen Kritik der Krankenkassen verteidigt. Die Regelung sei "sehr sinnvoll", sagte Lauterbach der "Saarbrücker Zeitung". Schon jetzt müssten viele Krebspatienten bis zu zwei Prozent ihres Einkommens für Zuzahlungen aufbringen. Darüber hätten sich die Krankenkassen nie beklagt.
"In Zukunft soll eine maximale Belastung von einem Prozent gelten, wenn der Patient bestimmte Vorsorgemaßnahmen wahrnimmt", erläuterte Lauterbach. "Das gilt allerdings nur für solche Erkrankungen, bei denen einen Vorsorge möglich ist". Wo es keine Chance zur Vorsorge gebe, finde die Regelung auch keine Anwendung. Umgekehrt müssten die Patienten aber belohnt werden, wenn sie die Möglichkeit der Vorsorge nutzten. "Genau das wird mit der Neuregelung bezweckt", sagte der SPD-Politiker. Dem "Tagesspiegel" sagte Lauterbach, niemand werde bestraft, weil er einen Tumor habe, der nicht in einer Vorsorgeuntersuchung erkennbar sei.
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Am 16. Okt. 2006 unter:
politikStichworte:
« Unterschichten-Studie löst Kontroverse aus
Untersuchungshaft darf nicht unnötig verlängert werden »

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