Planungsbeschleunigungsgesetz

Netzbetreiber müssen Anschluss der Off-Shore-Windparks bezahlen

Die Bundesregierung setzt gemeinsam mit großen Energiekonzernen verstärkt auf große Off-Shore-Windparks in der Nord- und Ostsee anstelle von dezentralen Windkraftanlagen im Binnenland. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hatte unlängst sogar angekündigt, die Zahl der Windkraftanlagen im Binnenland, die häufig kleineren Betreibergemeinschaften gehören, künftig wieder reduzieren zu wollen. Differenzen gibt es nur darüber, wer die Netzanschlusskosten für die Windparks im Meer tragen soll. Der Bundesrat stimmte am Freitag trotz des Widerstandes einiger Länder dem Planungsbeschleunigungsgesetz des Bundestages zu, wonach die Netzbetreiber die Kosten übernehmen müssen.

Der Bundesrat forderte in einer Entschließung die Bundesregierung zudem auf, die Frage einer weiteren Förderung der Off-Shore-Windenergie im Zuge der anstehenden Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes abschließend zu klären.

Die Netzbetreiber kritisieren, dass damit die Anschlusskosten auf alle Stromerzeuger umgelegt würden. Zudem befürchten sie eine weitere Verteuerung der Strompreise, da durch die Regelung bis 2011 Kosten von rund drei Milliarden Euro entstehen könnten.

Das ansonsten unstrittige Planungsbeschleunigungsgesetz sieht vor, das Gesetz zur Beschleunigung der Verkehrswegeplanung in Ostdeutschland auch auf Westdeutschland zu übertragen. Da das Bundesverwaltungsgericht aber nicht überlastet werden soll, wurde die Neuregelung zunächst auf bestimmte Verkehrswege-Vorhaben beschränkt.

Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!