"Vorreiterrolle Deutschlands"
Kritik wegen rückschrittlicher deutscher Position zur EU-Abfallrahmenrichtlinie
Brennbare Öle und Schlämme, aber auch gefährliche Abfälle, deren Beseitigung, Entsorgung oder Wiederverwertung Kosten und Mühen verursachen, könnten damit leichter verbrannt oder in Länder mit weniger hoch entwickelten Umweltstandards exportiert werden. "Damit wird dem Öko-Dumping Tür und Tor geöffnet", kritisiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Das nach geltendem Recht bestehende Exportverbot von Abfällen in die Dritte Welt würde künftig nicht greifen, weil diese Materialien dann nicht mehr als Abfälle gehandelt würden.
Ferner schlage die Bundesregierung eine Einschränkung der Genehmigungspflicht für Anlagen zur Abfallverwertung und -beseitigung vor. Kleine Betriebe, die Abfälle "sammeln, sortieren, schreddern und transportieren", könnten dann auch ohne Genehmigung betrieben werden. Sogar Großbetriebe "mit EMAS-Registrierung" bräuchten keine abfallrechtliche Genehmigung.
Der deutsche Vorschlag sehe sogar vor, dass künftig für Müllverbrennungsanlagen, bei denen die entstehende Wärme genutzt werde und die als "Wiederverwertungsanlagen" einzustufen seien, noch nicht einmal eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden müsse.
Auch der Vorschlag Deutschlands, das Aufstellen von Abfallvermeidungsprogrammen vollständig aus dem Kommissionsvorschlag herauszunehmen, werde umweltpolitische Fortschritte im EU-Abfallbereich ausbremsen, fürchten die Umweltschützer.
"Seit der Einführung der Abfallrahmenrichtlinie 1975 hat das Vermeiden von Abfällen Vorrang vor Verwertung und Beseitigung", so Miller. Bislang sei jedoch "wenig passiert". Dennoch sind nach Auffassung des Umweltverbandes obligatorische Abfallvermeidungsprogramme für die Mitgliedstaaten ein "unverzichtbarer Schritt auf dem Weg von der Wegwerf-Gesellschaft zu einer Recycling-Gesellschaft".
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Am 29. Nov. 2006 unter:
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