FDP

Döring macht im Prozess gegen Ex-Ministerin Erinnerungslücken geltend

Mit der Vernehmung des ehemaligen FDP-Spitzenpolitikers Walter Döring ist am Donnerstag der Prozess gegen die frühere baden-württembergische Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) wegen Geheimnisverrats fortgesetzt worden. Der Ex-Landeswirtschaftsminister und frühere FDP-Vize sagte vor dem Stuttgarter Landgericht, er gehe davon aus, dass Werwigk-Hertneck ihn über ein anstehendes Ermittlungsverfahren gegen ihn informiert habe. An den Wortlaut des Gesprächs könne er sich aber nicht erinnern. Konkrete Details habe er nicht erfahren, aber die Information müsse für ihn "gravierend" gewesen sein.

Die Staatsanwaltschaft wirft Werwigk-Hertneck die Verletzung des Dienstgeheimnisses in drei Fällen vor. Laut Anklage soll die 54-Jährige Döring im Sommer 2004 Döring in mehreren Telefonaten vertrauliche Details über Ermittlungen im Zusammenhang mit der so genannten Umfrage-Affäre mitgeteilt haben. Die Ex-Ministerin hatte dies vor Gericht zurückgewiesen.

Döring gab in seiner mit Spannung erwarteten Zeugenaussage an, Werwigk-Hertneck müsse ihm am 17. Juni 2004 etwas mitgeteilt haben, was für ihn "nichts Gutes" bedeutet habe. Nur so könne er sich erklären, dass er danach beim damaligen Ministerpräsidenten Erwin Teufel (CDU) angerufen habe, um nachzufragen, ob er als Minister zurücktreten müsse. Dies hätte er ohne "neue Erkenntnisse" nicht gemacht.

Döring hatte im Zuge der Umfrage-Affäre einen Tag nach dem Telefongespräch seinen Rücktritt angekündigt. In der Affäre ging es um eine Studie zur Akzeptanz seiner Wirtschaftspolitik, die zum großen Teil vom Frankfurter PR-Berater Moritz Hunzinger finanziert gewesen sein soll.

Wegen uneidlicher Falschaussage wurde Döring inzwischen rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Werwigk-Hertneck hatte wegen des Vorwurfs des Geheimnisverrats im Juli 2004 ihren Rücktritt eingereicht.

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