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Kabinett beschließt neues Zuwanderungsrecht

"Geduldete in miese Jobs drängen"

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Änderungen des Zuwanderungsrechts beschlossen. Man wolle langjährig geduldeten Ausländern "durch Arbeitsaufnahme ein Bleiberecht ermöglichen" und Zwangsheiraten eindämmen, so die Darstellung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Vorläufig Geduldete, die bis Ende 2009 keinen Arbeitsplatz finden, sollen das Bleiberecht verlieren. Die CSU sprach von einem "Abschied von Multi-Kulti in der Zuwanderungspolitik". Das Rote Kreuz und der DGB übten scharfe Kritik.

Die Bleiberechtsregelung sieht vor, dass langjährig Geduldete bis Ende 2009 einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten, bis dahin aber keine höheren Sozialleistungen bekommen. Wer anschließend nicht nachweisen kann, dass er selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann, soll das Bleiberecht verlieren.

Die Länder sollen entscheiden dürfen, ob sie Sach- oder Geldleistungen gewähren. Spekulativ ist, wie viele der derzeit rund 170.000 Geduldeten auf diese Weise ein Bleiberecht erhalten werden. Schäuble sprach von etwa 100.000, die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU), dagegen von nur rund 60.000 Menschen.

Nachziehende Ehepartner sollen künftig mindestens 18 Jahre alt sein und vor der Einreise einfache Sprachkenntnisse nachweisen müssen. Dies soll nach offizieller Darstellung dem Schutz vor Zwangsehen dienen. Bei der Visa-Vergabe soll dem Kabinettsbeschluss zufolge die Zusammenarbeit der Ausländer- und "Sicherheitsbehörden" verstärkt werden. Bei Nichtteilnahme an Integrationskursen sollen Sozialleistungen gekürzt werden.

Schäuble zeigte sich überzeugt, dass die Novelle die Integration fördern werde und im Sinne der Betroffenen sei. Zudem würden die Sozialsysteme entlastet. Auch trage das Gesetz zur Harmonisierung des Asylrechts in der EU bei, da elf aufenthalts- und asylrechtliche Richtlinien aus Brüssel umgesetzt würden.

Grünen-Chefin Claudia Roth warf der Koalition vor, "Integrationsverhinderungspolitik" zu betreiben. "Scharfmacher in der Union" und eine "hasenfüßige SPD" hätten einen inhumanen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Ausländer- und Asylrecht in Deutschland massiv verschärfe.

Der Innenexperte der FDP-Fraktion, Hartfrid Wolff, begrüßte die Bleiberechtsregelung im Grundsatz. "Der Beschluss ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch nicht die notwendige nachhaltige Lösung", sagte der FDP-Politiker.

Der CSU-Innenexperte Stephan Mayer sagte, die Zuwanderungsnovelle läute "den überfälligen Abschied von realitätsfernen Multi-Kulti-Illusionen linker Weltverbesserer in der Ausländerpolitik" ein.

Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), äußerte verfassungsrechtliche Bedenken gegen die geforderten Deutsch-Kenntnisse beim Ehegattennachzug. Schäuble zeigte sich dagegen sicher, "dass das Gesetz jeder verfassungsgerichtlichen Prüfung standhält".

Der Präsident des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), Rudolf Seiters, begrüßte die bundeseinheitliche Bleiberechtsregelung. Er kritisierte aber eine Diskriminierung von Folteropfern, schwerkranken und behinderten Menschen, denen eine Integration in den Arbeitsmarkt nicht möglich sei.

Der DGB warnte vor unerwünschten Nebenwirkungen. Die zweijährige Bewährungsfrist berge vor allem die Gefahr, das die Geduldeten "in jeden noch so miesen Job gedrängt werden und sich im Zweifel ausbeuten lassen müssen, um der Abschiebung zu entkommen", sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach.