Atommülllager
Gegner des "Schacht Konrads" legen Verfassungsbeschwerde ein
Das Bundesverwaltungsgericht hatte ebenso wie zuvor das Oberverwaltungsgericht die Klagen der Stadt Salzgitter, der Gemeinden Lengede und Vechelde sowie des Landwirts gegen die Genehmigung des Atommüllendlagers "Schacht Konrad" aus formalen Gründen abgewiesen. Damit darf schwach- und mittelradioaktiver Abfall in der ehemaligen Eisenerzgrube bei Salzgitter eingelagert werden.
Die Klagen richteten sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Niedersächsischen Umweltministeriums für die Errichtung und den Betrieb des Bergwerks "Konrad" in Salzgitter als Endlager für radioaktive Abfälle mit geringer Wärmeentwicklung. Die Gemeinden befürchteten Beeinträchtigungen ihrer Planungshoheit und ihres Eigentums an öffentlichen Einrichtungen durch die Zulassung des Vorhabens, das sie unter anderem wegen Fehleinschätzung der Risiken des Transports der atomaren Abfälle, von Flugzeugabstürzen und terroristischen Anschlägen sowie der Langzeitrisiken für rechtswidrig hielten. Aus den gleichen Gründen rügte der Landwirt die drohende Entziehung seiner Existenzgrundlage.
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Am 05. Apr. 2007 unter:
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« Diskussion um Verhandlungen mit den Taliban
Grüne kritisieren Friedensbewegung »
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