Grundgesetz
Münchener Sicherheitskonferenz muss Katastrophe oder Unglücksfall sein
"Sollte es sich bei der Bayerischen Hauptstadt München allerdings nicht mehr um das Innere der Bundesrepublik Deutschland handeln, dann müsste das umgehend durch den Bundestag festgestellt und im Grundgesetz geändert werden", folgert Pau weiter.
Wenn es aber wie zum G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm darum gehe, den Einsatz der Bundeswehr im Inneren "als Gewohnheitsrecht" einzuführen, "so bleibt das dennoch grundgesetzwidrig und ist schon deswegen abzulehnen".
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Am 07. Feb. 2008 unter:
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