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Bewährungs- und Geldstrafen wegen Misshandlungen in Bundeswehr-Kaserne

Gefährliche Körperverletzung

Mit Bewährungsstrafen und mehreren Freisprüchen ist am 12. März der bislang längste Prozess in der Geschichte der Bundeswehr zu Ende gegangen. Die ursprünglich 18 Angeklagten hatten sich vor dem Landgericht Münster seit rund einem Jahr wegen der Misshandlung von Rekruten in einer Coesfelder Kaserne verantworten müssen. Angeklagt waren ehemalige Bundeswehr-Ausbilder. Die 8. Große Strafkammer des Landgerichts verurteilte am 12. März abschließend fünf Ex-Ausbilder der Bundeswehr zu Bewährungsstrafen. Gegen einen weiteren Angeklagten wurde eine Geldstrafe verhängt. Die beiden Hauptangeklagten, die früheren Zugführer Martin D. (33) und Michel H. (32), erhielten wegen gefährlicher Körperverletzung und entwürdigender Behandlung von Untergebenen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung. Ein Ex-Oberfeldwebel, der ein Feldtelefon für Stromstöße zweckentfremdet hatte, bekam eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung.

Zwei weitere Angeklagte wurden zu Bewährungsstrafen von 10 und 16 Monaten verurteilt. Der damalige Kompaniechef, Hauptmann Ingo S. (34), muss eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 50 Euro zahlen. Vier Angeklagte wurden freigesprochen.

Nach Ansicht des Gerichts hatten die Angeklagten im Sommer 2004 bei vier simulierten Geiselnahmen mehr als 160 Rekruten der Coesfelder Freiherr-vom-Stein-Kaserne misshandelt und entwürdigend behandelt. Der Vorsitzende Richter Thomas Mattonet sprach von einer "verhängnisvollen Idee" der verantwortlichen Soldaten.

Gegen einen Angeklagten hatte das Gericht zuvor bereits eine Freiheitsstrafe verhängt, fünf erhielten Geldstrafen. Zwei Angeklagte wurden freigesprochen.

Die Aufarbeitung der Rekrutenmisshandlung ist aus Sicht des Bundeswehrverbandes damit noch nicht beendet. Die Urteile seien der "Startschuss" für die "disziplinare Aufarbeitung", sagte Verbandschef Bernhard Gertz. In diesem Disziplinarverfahren werde untersucht, "ob Vorgesetzte gegen ihre Pflichten verstoßen haben, indem sie zum Beispiel den Respekt vor der Würde des Menschen haben vermissen lassen".

Die Links-Fraktion im Bundestag begrüßte das Münsteraner Urteil. Verteidigungsexperte Paul Schäfer forderte zugleich "strukturelle Konsequenzen" bei der Bundeswehr. Der Prozess habe einen "höchst bedenklichen Mangel an Sensibilität für Menschenrechte und Menschenwürde in der Truppe offengelegt". Die Bundeswehr müsse "nach menschen- und völkerrechtlichen Grundsätzen" ausgerichtet werden.

Der Grünen-Verteidigungspolitiker Winfried Nachtwei forderte die Bundesregierung auf, "zügig Rechenschaft darüber abzulegen, welche Konsequenzen sie aus dem Skandal gezogen hat und darüber hinaus für notwendig hält". Ziel müsse die "Achtung der Menschenwürde" sein.