"Bearbeitung verschleppt"
Demo gegen Bundeswehr-Zapfenstreich trotz massiver Auflagen
Die Bundeswehr hat für ihre Zeremonie einen großen Bereich um Reichstag und Bundeskanzleramt als Sondernutzungsbereich erhalten. Diesen rund zwei Kilometer breiten Bereich - von der Wilhelmstraße im Osten bis zum Großen Stern im Westen - dürfen nur geladene Gäste betreten. Die Demonstration muss nach dem Auflagenbescheid der Polizei sogar noch etwas weiter entfernt an der Ecke Unter den Linden/Schadowstraße enden. Nur so sei ein vollkommen störungsfreier Ablauf der Militärzeremonie gewährleistet, so die Polizei. Die Antimilitaristen dagegen haben beim Gericht beantragt, die Demonstration bis zum Platz des 18. März am Brandenburger Tor zuzulassen. Bis Redaktionsschluss war nichts über eine Entscheidung des Gerichts bekannt. Weitere Auflagen verbieten den Demonstranten, Sirenengeräusche abzuspielen oder die Lautsprecher in Richtung des Reichstagsgebäudes oder quer zur Straße Unter den Linden auszurichten - Letzteres mit der Begründung, Anwohner würden dadurch belästigt.
"Wenn sich die Bundeswehr in die Öffentlichkeit begibt, muss sie sich aber öffentliche Proteste gefallen lassen", kritisierte das Bündnis gegen den Zapfenstreich. Sie habe keinen Anspruch darauf, "mitten in einer Großstadt einen riesigen Schweigeraum einzurichten".
Die Gegendemonstration unter dem Motto "Zapfenstreich abpfeifen", zu der 40 Organisationen aus der Friedensbewegung und aus der Antifaschistischen Szene aufgerufen haben, soll um 17 Uhr am Alexanderplatz beginnen.
Der Große Zapfenstreich ist traditionell die höchste Form der militärischen Ehrerweisung durch deutsche Streitkräfte. Er besteht aus einer festgelegten Abfolge musikalischer Elemente und militärischer Zeremonien. In der heutigen Form wird der Zapfenstreich seit dem Jahr 1838 zu wichtigen Jubiläen und Verabschiedungen hoher Generäle aufgeführt.
Seit einigen Jahren setzt die Bundeswehr verstärkt auf Veranstaltungen im öffentlichen Raum, etwa auf öffentliche Gelöbnisse. Wegen der vielen Proteste gegen die "Militarisierung öffentlichen Raums" können diese Veranstaltungen aber nur noch durchgeführt werden, wenn jegliche Öffentlichkeit weit von ihnen entfernt gehalten wird. Nicht zum ersten Mal muss sich die Polizei den Vorwurf gefallen lassen, durch kurzfristige Auflagenbescheide trotz langfristiger Demo-Anmeldungen Tatsachen schaffen und das Demonstrationsrecht aushöhlen zu wollen.
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