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Karlsruhe urteilt im Mai über Voraussetzungen für Auslandseinsätze

Zustimmung des Bundestages

Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 7. Mai sein Urteil über die rechtlichen Voraussetzungen für Auslandseinsätze der Bundeswehr. Das gab das Gericht am Freitag in Karlsruhe bekannt. Nach Angaben von Gerichtsvizepräsident Winfried Hassemer geht es darum, "welche Einsätze deutscher Soldaten von Verfassungs wegen die Zustimmung des Bundestages verlangen". Zu entwickeln sei ein "Maßstab" für die Anwendung im Einzelfall, sagte Hassemer in der mündlichen Verhandlung im Februar.

Der Zweite Senat entscheidet über eine Klage der FDP-Bundestagsfraktion. Im konkreten Fall ist zu klären, ob der Einsatz deutscher Soldaten bei den Awacs-Aufklärungsflügen über der Türkei vor und während des Irak-Krieges von 2003 verfassungsgemäß war. Dafür hatte die damalige rot-grüne Bundesregierung nicht die Zustimmung des Bundestages eingeholt. Nach Ansicht der FDP hat die Regierung damit das Recht des Parlaments verletzt.

Die Bundesregierung hatte ihr Vorgehen damit begründet, dass die Awacs-Flugzeuge über der Türkei "nur Routineflüge" unternähmen. Sie würden keinerlei Unterstützung für Einsätze der US-Streitkräfte im Irak-Krieg leisten, der am 20. März 2003 begann.

Nach Auffassung der FDP-Fraktion war der mehrwöchige Einsatz aber keinesfalls Routine, sondern "bewaffneter Beistand". Der Einsatz habe der Türkei Schutz vor einer militärischen Bedrohung durch den Irak gewähren sollen. Das Gericht wird nun voraussichtlich präzisieren, unter welchen Voraussetzungen ein "Einsatz bewaffneter Streitkräfte" gegeben ist.

Einen Eilantrag der FDP-Fraktion hatte das Verfassungsgericht noch abgelehnt - am 25. März 2003, fünf Tage nach Kriegsbeginn.