Sozialamt verweigerte acht Euro pro Monat

Sozialamt muss Batterien für Hörgeräte bezahlen

Schwerhörige Sozialhilfeempfänger können die Batterien für ihre Hörgeräte vom Sozialamt bezahlt bekommen. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom Dienstag (19. Mai) hervor. Wer behindert sei und Sozialhilfe beziehe ("Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung"), habe Anspruch auf Leistungen, die ihm das Leben in der Gemeinschaft ermöglichen, erklärten die Kasseler Richter. Dazu gehörten auch Hörgerätebatterien (Az.: B 8 SO 32/07 R).

Geklagt hatte eine 73-Jährige aus dem Landkreis Nienburg in Niedersachsen, die an Innenohrschwerhörigkeit leidet und ohne ihre Hörgeräte hilflos ist. Seit 2005 wollte ihr das Sozialamt die acht Euro im Monat für die Batterien aber nicht mehr erstatten. "Der Gesetzgeber nimmt in Kauf, dass dieser Notstand entsteht", sagte die Vertreterin des Landkreises bei der Verhandlung und verwies auf eine Gesetzesänderung: Behinderte dürften von den Sozialämtern nur noch Hilfen bewilligt bekommen, die den Reha-Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprächen.

Deutschlands oberste Sozialrichter sahen das anders: "Leistungen zur Teilhabe an der Gesellschaft" und insbesondere für medizinische Hilfsmittel seien nach wie vor zu bewilligen. Zuvor müsse allerdings immer geklärt werden, ob im Einzelfall nicht andere Reha-Träger zuständig seien - etwa die gesetzliche Unfallversicherung, wenn die Behinderung Folge eines Arbeitsunfalls wäre, oder die Kriegsopferversorgung, wenn es sich um die Folgen einer Kriegsverletzung handele. Weil unter anderem das noch nicht geklärt ist, verwies das BSG das Verfahren zurück ans niedersächsische Landessozialgericht in Celle.

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