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Abgelaufene Lebensmittel sind nicht zwangsläufig verdorben

Was bedeutet "mindestens haltbar bis"?

Viele Menschen sind unsicher, ob sie Lebensmittel mit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum noch essen können. Aus Angst vor gesundheitlichen Schäden landen abgelaufene Milchprodukte, Konserven und vieles mehr direkt im Müll. Dies ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale Bayern oft unnötig. "Das Mindesthaltbarkeitsdatum oder kurz MHD gibt an, bis wann das ungeöffnete Produkt bei richtiger Lagerung seine typischen Qualitätseigenschaften behält", erläutert Andrea Danitschek von der Verbraucherzentrale. Dazu zählen der Geschmack und der Geruch sowie die Konsistenz und der Nährwert. Nach Ablauf des MHD ist das Lebensmittel nicht zwangsläufig verdorben, aber nur noch begrenzt lagerfähig.

Milch kann noch einige Tage, Joghurt oder Quark ein bis zwei Wochen genießbar sein. Bei Konservendosen, Nudeln oder Reis führt meist auch monatelanges Überschreiten des MHD zu keinen Einbußen. "Vor dem Verzehr sollte man unbedingt kritisch prüfen, ob das Lebensmittel noch so aussieht, riecht und schmeckt wie üblich", empfiehlt Ernährungsexpertin Danitschek. Anders zu bewerten ist das sogenannte Verbrauchsdatum. Es ist auf leicht verderblichen Lebensmitteln wie Hackfleisch, Putengulasch oder geräuchertem Fisch zu finden. Im Unterschied zum Mindesthaltbarkeitsdatum gibt es an, bis zu welchem Zeitpunkt das Lebensmittel spätestens verbraucht sein soll.

Um Gesundheitsgefahren zu vermeiden, dürfen Produkte mit Verbrauchsdatum nach Erreichen der Frist nicht mehr verkauft werden. Lebensmittel mit abgelaufenem MHD müssen Händler nicht zwangsläufig aus dem Regal nehmen. Sie sind jedoch dafür verantwortlich, dass ihre Qualität einwandfrei ist. "Wer also ein Lebensmittel mit abgelaufenem MHD kauft und zuhause einen Mangel feststellt, kann das Produkt reklamieren", sagt Verbraucherschützerin Danitschek. Fragen zur Haltbarkeit von Lebensmitteln beantwortet die Verbraucherzentrale am landesweiten Beratungstelefon unter 09001-89229376 (14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz für Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung. Die Rechts- und Versicherungsberatung kosten 2 Euro/Min. Mobilfunkpreise können abweichen).