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Hamburger Staatsschutz

BGH-Ermittlungsrichter hält Brief-Kontrolle offenbar für rechtswidrig


30. November 2007

[ngo/ddp] Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat offenbar die systematische Kontrolle von Briefsendungen angeblich militanter G8-Gegner durch den Hamburger Staatsschutz nachträglich für rechtswidrig erklärt. In dem Beschluss vom Mittwoch heiße es, dass das Aussortieren von Postsendungen allein Aufgabe der Postbediensteten sei, teilte Rechtsanwalt Fredrik Roggan am Donnerstag in Berlin mit. Roggan hatte als stellvertretender Vorsitzender der Bürgerrechtsorganisation "Humanistische Union" Beschwerde gegen die Postbeschlagnahme eingereicht (AZ: 1 BGs 519/2007).

Wörtlich stehe in der Entscheidung des BGH-Ermittlungsrichters, dass beim Aussortieren von Postsendungen "eine Mitwirkung von Ermittlungsbeamten oder auch des Richters grundsätzlich ausgeschlossen" sei, um die "Vertraulichkeit des übrigen Postverkehrs nicht zu gefährden".

Der Staatsschutz des Landeskriminalamtes hatte Ende Mai im Zusammenhang mit der Fahndung nach Gegnern des G8-Gipfels in Heiligendamm Briefsendungen kontrolliert. Zuvor waren von Unbekannten in Hamburg mehrere "Farb- und Brandanschläge" verübt worden, unter anderem ein Anschlag auf das Auto des "Bild"-Chefredakteurs Kai Diekmann.

Bei der Suche nach Bekennerschreiben beschlagnahmten Staatsschutzbeamte auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses im Briefzentrum Mitte im Stadtteil Altona Postsendungen. Laut Roggan waren dies "Tausende Sendungen".

Es sei erfreulich, dass der BGH dem "Ermittlungseifer" deutliche Grenzen gezogen habe, sagte Roggan. Die Entscheidung habe weitreichende Auswirkungen auch auf weitere Ermittlungsverfahren.

Ein BGH-Sprecher verwies am Abend auf ddp-Anfrage auf die presserechtliche Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft bei Entscheidungen des BGH-Ermittlungsrichters. Von der Bundesanwaltschaft war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

[Druckversion]                

 

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