beamte

Fürsorgepflicht des Dienstherrn

Beamte müssen Praxisgebühr bezahlen

Auch Beamte müssen die seit 2004 erhobene Praxisgebühr bezahlen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig. Die Gebühr verletze nicht die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten, die Höhe von zehn Euro pro Quartal sei zumutbar.

Beamtenbund droht CDU

Südwest-Beamte wollen vorgezogene "Pension mit 67" nicht hinnehmen

Der Beamtenbund Baden-Württemberg (BBW) warnt die Landesregierung vor einem Sonderweg bei der Verlängerung der Lebensarbeitszeit der Beamten. Für ein "solches Sonderopfer" reiche der Beamtenbund "nicht einmal den kleinen Finger", sagte BBW-Chef Volker Stich am Montag (22. September) in Stuttgart. Für den Fall einer gegenüber anderen Ländern vorgezogenen "Pension mit 67" schloss er Auswirkungen auf Wahlergebnisse nicht aus. Die Beamten hätten schon einmal durch ihr Wahlverhalten "ihren Unmut insbesondere gegenüber der CDU deutlich gemacht". Landesfinanzminister Willi Stächele (CDU) hatte zuvor in den "Stuttgarter Nachrichten" Überlegungen bestätigt, in Baden-Württemberg das Pensionseintrittsalter für Beamte spätestens ab 2012 etappenweise bis zum Jahr 2020 auf 67 Jahre zu erhöhen.

NRW-Regelung nichtig

Karlsruhe kippt Befristung von Führungspositionen für Beamte

Führungspositionen für Beamte dürfen nicht zeitlich befristet werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Mit einer befristeten Vergabe von Führungsämtern werde das "Lebenszeitprinzip" verletzt, wonach das Beamtenverhältnis grundsätzlich auf Lebenszeit angelegt ist. Dies solle die Unabhängigkeit der Beamten und eine rechtsstaatliche Verwaltung gewährleisten. Der Zweite Senat erklärte eine Regelung im nordrhein-westfälischen Beamtengesetz für verfassungswidrig und nichtig, wonach Führungspositionen für Beamte zunächst auf Zeit zu vergeben seien.

"Verkennung der gesellschaftlichen Realität"

EU-Recht gegen "Verheiratetenzuschlag" für schwule Beamte

Die Versagung des "Verheiratetenzuschlags" für homosexuelle Beamte in eingetragener Partnerschaft ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts auch mit europäischem Recht vereinbar. Die entsprechende Vorschrift des Bundesbesoldungsgesetzes stehe "im Einklang" mit der relevanten EU-Richtlinie, heißt es in dem am 3. Juni veröffentlichten Beschluss. Die Grünen und Die Linke kritisierten die Entscheidung und warfen den Richtern eine Verkennung der gesellschaftlichen Realität vor.

Nach Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst

Ausschuss ebnet Weg für höhere Beamtenbezüge

Der Innenausschuss des Bundestages hat am 28. Mai einstimmig den Weg für die Erhöhung der Beamtenbezüge geebnet. Am Donnerstag entscheidet der Bundestag über den Entwurf. Damit erhalten Beamte und Bundesrichter sowie Soldaten rückwirkend ab dem 1. Januar 2008 zusätzlich 50 Euro im Monat und eine lineare Erhöhung um 3,1 Prozent. Eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent folgt am 1. Januar 2009. Damit sollen die Bezüge dem Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes angepasst werden.

"Bild" und Däke vergleichen Äpfel mit Birnen

Steuerzahlerbund will weniger Pensionen für Beamte

Der Bund der Steuerzahler fordert vor dem Hintergrund der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst weitere Einschnitte bei den Beamtenpensionen. Der Bild"-Zeitung sagte Verbandspräsident Karl Heinz Däke: "Die bisher erfolgten Einschnitte bei den Ruhestandsbeamten waren halbherzig und nicht ausreichend." Wie das Springer-Blatt schreibt, führen die geplanten Erhöhungen der Beamtengehälter zu einem Anstieg der Ruhegelder. Däke und die Bild-Zeitung vergleichen Äpfel mit Birnen: Während die Pensionsansprüche von Spitzenbeamten um mehr als 300 Euro pro Monat anstiegen, steige die gesetzliche Rente des Durchschnittsrentners ("Eckrentners") nur um rund 13 Euro. Umgekehrt käme niemand ernsthaft auf die Idee, die Altersbezüge eines ehemals "Besserverdienenden" mit den durchschnittlichen Beamtenpensionen zu vergleichen, zumal Besserverdienende ohnehin von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, was selbst einen Vergleich der durchschnittlichen Altersbezüge verzerren würde.

BKA-Beamte brachen Unterstützung für USA ab

Das Bundeskanzleramt wusste offenbar schon 2001 von US-Misshandlungen

Lange war unklar, wann die deutsche Bundesregierung erstmals erfuhr, dass die USA Terrorverdächtige misshandeln. Nun steht offenbar fest, dass das Bundeskanzleramt knapp einen Monat nach dem 11. September 2001 gewarnt wurde. Das brachte der "Fall Khafagy" zu Tage, der nun im BND-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages untersucht wird. Khafagy wurde den Angaben zufolge gemeinsam mit einem Begleiter in Bosnien-Herzegowina festgenommen und in die US-Basis "Eagle Base" in Tuzla gebracht und dort eingesperrt. US-Soldaten sollen die in dem Land stationierte Bundeswehr um Amtshilfe gebeten haben.

Längere Arbeitszeit, Kürzung von Bezügen

Einschnitte beim Dienstrecht führen immer mehr Beamte vor Gericht

Immer mehr Beamte haben offenbar genug von "Einschnitten" und "Reformen". Die Einschnitte beim Dienstrecht für Beamte bescheren dem Bundesverwaltungsgericht inzwischen eine Flut an Beschwerden. Die Eingangszahlen beim zuständigen 2. Senat hätten sich im vergangenen Jahr mehr als verdoppelt, die Zahl der Revisionen gar vervierfacht, sagte die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts, Marion Eckertz-Höfer, am 20. Februar in Leipzig. Insgesamt stieg die Zahl der Verfahren von 109 im Jahr 2006 auf 264. Gründe für den Anstieg seien hauptsächlich in den "großen Umbrüchen des Beamtenrechts" wie längere Arbeitszeit und gekürzte Bezüge zu suchen, sagte Eckertz-Höfer.

Bundesbesoldungsgesetz

Karlsruhe billigt gekürzte Beamtenbezüge für Versorgungsrücklage

Die Kürzung von Beamtenbezügen und Pensionen zum Aufbau einer Versorgungsrücklage ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am 16. Oktober veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Karlsruher Richter verwarfen die Verfassungsbeschwerden von sechs Beamten und Pensionären. Die Kürzungen seien "sachlich gerechtfertigt". Mit der Versorgungsrücklage sollen die öffentlichen Haushalte der kommenden Jahre entlastet und künftige Beamtenpensionen finanziell abgesichert werden.

Mutmaßlicher Polizist der Polizei übergeben

Polizei soll vermummte Zivilbeamte als Provokateure eingesetzt haben

Während sich die G8-Teilnehmer in Heiligendamm hinter verschlossenen Türen treffen, tobt draußen vor dem Sperrzaun ein verbissener Kampf. Sicherheitsbehörden und Demonstranten liefern sich nicht nur ein Katz-und-Maus-Spiel, sondern ringen sodann auch um die Deutungshoheit über das Geschehen bei den Protesten. Geht die Polizei zu brutal vor oder setzt sie gar Agents Provocateurs ein? Stand ein Sabotageakt unmittelbar bevor? Werden Zahlen von Verletzten manipuliert? Schwaden von Behauptungen und Gerüchten umziehen den Gipfel. Die Wahrheit ist nicht klar auszumachen. Manchmal allerdings scheinen Details eine deutliche Sprache zu sprechen. Der Anwaltliche Notdienst wirft der Polizei vor, Zivilbeamte als Provokateure eingesetzt haben.

Sondervotum

Karlsruhe stärkt Rechte von beförderten Beamten bei Pensionen

Viele Beamte können mit höheren Pensionen rechnen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von beförderten Beamten bei der Berechnung ihrer Pensionsansprüche gestärkt. Die Karlsruher Richter erklärten die Regelung für verfassungswidrig, wonach beförderte Beamte vor ihrer Pensionierung mindestens drei Jahre lang die höheren Bezüge ihres letzten Amtes erhalten haben müssen, um eine daran gemessene Altersversorgung zu erhalten. Bei weniger als drei Jahren sah das Gesetz eine Pensions-Berechnung nur nach dem vorher bekleideten, niedrigeren Amt vor. Die Regelung war auch erlassen worden, um Gefälligkeitsbeförderungen kurz vor der Pensionierung zu verhindern.

Stratthaus & Faltlhauser

Beamte sollen bis 67 arbeiten müssen

Bayern und Baden-Württemberg gehen laut "Focus" davon aus, dass die Beamten aller Bundesländer künftig bis zum 67. Lebensjahr arbeiten müssen. "Wir werden erleben, dass alle Länder auf 67 hinaufgehen", zitiert das Münchner Magazin in seiner neuen Ausgabe Bayerns Finanzminister Kurt Faltlhauser (CSU).

"Exorbitant hohe Lebenshaltungskosten"

Staat muss Beamten keine Ballungsraumzulage gewähren

Der Staat muss Beamten in Ballungsräumen trotz der höheren Lebenshaltungskosten keine Ortszulage gewähren. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden. Die Karlsruher Richter wiesen die Verfassungsbeschwerde des Münchner Kriminalhauptkommissars Peter Steininger zurück, der eine "Ballungsraumzulage" verlangt hatte. Nach Auffassung der Karlsruher Richter verpflichtet "gegenwärtig" kein traditioneller Grundsatz des Berufsbeamtentums den Gesetzgeber dazu, "einen spezifischen Ausgleich für regional erhöhte Lebenshaltungskosten zu gewähren". Der Gesetzgeber müsse aber die tatsächliche Entwicklung der Lebenshaltungskosten "auf relevante Unterschiede zwischen Stadt und Land beobachten" und dann gegebenenfalls reagieren. Das Urteil erging mit sechs zu zwei Richterstimmen.

Hochschullehrer

Verfassungsrichter bestätigen Ablieferungspflicht für Nebeneinkünfte von Beamten

Einkünfte aus einer Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst können ab einer bestimmten Höhe grundsätzlich vom Staat eingezogen werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss (AZ: 2 BvR 1188/05). Die Richter nahmen die Verfassungsbeschwerde eines Beamten aus Rheinland-Pfalz nicht zur Entscheidung an. Eine Ablieferungspflicht für Einkünfte aus Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

"Ende der Sparmaßnahmen" gefordert

Beamte wollen nach drei Jahren Nullrunden 2,9 Prozent mehr Gehalt

Die rund 1,7 Millionen Beamten in Deutschland wollen besser bezahlt werden. Die Gewerkschaft dbb Beamtenbund und tarifunion hält deutliche Einkommenserhöhungen von bis zu 2,9 Prozent für angemessen. Nach drei Jahren Nullrunden und Kürzungen bei Weihnachts- und Urlaubsgeld müssten auch die Staatsdiener wieder an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilnehmen, sagte der dbb-Vorsitzende Peter Heesen am Montag in Köln auf der traditionellen gewerkschaftspolitischen Arbeitstagung des dbb.

"Minimum an Lebenskomfort"

Bundesregierung will Beamten keine Ballungsraumzulage gewähren

Nach Auffassung der Bundesregierung muss der Staat auch künftig Beamten in Ballungsräumen trotz höherer Lebenshaltungskosten keine Ortszulage gewähren. "Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, bei der Beamtenbesoldung regionalen Unterschieden Rechnung zu tragen", sagte die Prozessbevollmächtigte der Bundesregierung, Monika Böhm, am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der Zweite Senat verhandelte über die Verfassungsbeschwerde eines Kriminalhauptkommissars aus München, der eine "Ballungsraumzulage" verlangt. Er werde "nicht mehr angemessen" besoldet, wenn die "exorbitant hohen" Lebenshaltungskosten in München nicht berücksichtigt würden.

Bundesverwaltungsgericht

Ost-Beamte können West-Gehalt bekommen

Die Höhe der Besoldung von ostdeutschen Beamten richtet sich in erster Linie nach dem Ort ihrer Ausbildung. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig. Weder Geburts- und noch Schulort haben danach Auswirkungen darauf, ob ein Beamter nach Ost- oder Westtarif bezahlt wird, sagte ein Gerichtssprecher. Entscheidend sei vielmehr, wo die fachspezifische Ausbildung stattgefunden hat. Bei einem Ausbildungsanteil von mehr als 50 Prozent in Westdeutschland haben die Beamten nach dem jetzigen Urteil Anspruch auf die höhere West-Besoldung.

Untauglicher Beamter?

Verwaltungsgericht verhandelt über Fall eines Lehrer-Berufsverbots

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat am Freitag über die Rechtmäßigkeit eines Berufsverbotes für einen Heidelberger Lehrer verhandelt. Dem Realschullehrer Michael C. wird seit 2004 vom baden-württembergischen Kultusministerium der Eintritt in den Schuldienst verwehrt, weil er sich für die "Antifaschistische Initiative Heidelberg" (AIHD) engagiert. Das Urteil wird am Montag erwartet. Nach Angaben der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) handelt es sich um den bundesweit einzigen Berufsverbots-Fall, bei dem ein Lehrer betroffen ist.

Vor Landtagswahlen

SPD will Beamten-Kürzungen jetzt sozial staffeln

SPD-Fraktionschef Peter Struck will die vom Kabinett beschlossene Kürzung des Weihnachtsgeldes für Beamte und Pensionäre des Bundes sozial staffeln. "Statt Halbierung für alle werden wir eine gestaffelte Lösung beschließen", sagte Struck der hannoverschen "Neuen Presse". Im unteren Bereich etwa bis zur Besoldungsstufe A9 sollten die Kürzungen geringer ausfallen, darüber könne etwas mehr gekürzt werden.

Sparmaßnahme

Regierung will Bundesbeamte 41 Stunden arbeiten lassen

Die Bundesbeamten müssen vom 1. März an 41 Stunden pro Woche arbeiten. Diesen Kabinettsbeschluss teilte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm am Mittwoch in Berlin mit. Ausnahmen von der Arbeitszeitverlängerung um eine Stunde pro Woche gebe es bei Schwerbehinderten und bei Staatsdienern, die Angehörige pflegen oder für ein Kind unter zwölf Jahren Kindergeldes erhalten.