kündigung
Arbeitsrecht und Selbsthilfe - Teil 1
Arbeit und Recht: Mythos Kündigungsschutz
Zu den hilflosen Euro-Rettungsversuchen gehört auch die Forderung, in Krisenländern die Kündigungsschutzgesetze abzuschaffen. Das ist gar nicht nötig – denn es gibt auf der ganzen Welt bisher kein Gesetz, das vor Kündigungen schützt.
Arbeitgeber beteuern stets, daß sie neue Mitarbeiter einstellen würden, wenn es keinen Kündigungsschutz gäbe. Verbindliche Zusagen und Prognosen gibt allerdings niemand. Vergleichsstudien beweisen hingegen, daß die Abschaffung des Kündigungsschutzes keine langfristigen Auswirkungen auf das Beschäftigungsniveau hat. Lediglich die Fluktuation steigt, also das „hire and fire“.
Auch späte Schwerbehinderten-Anerkennung kann Arbeitsplatz retten
Arbeitsrecht: LAG Düsseldorf stärkt Behinderte bei Kündigung
Behinderte Arbeitnehmer können drei Wochen nach Erhalt einer Kündigung dem Arbeitgeber noch ihre Schwerbehinderung mitteilen und sich damit auf ihren Sonderkündigungsschutz berufen. In begründeten Fällen, etwa wenn gerade das Anerkennungsverfahren noch läuft, kann diese Drei-Wochen-Frist auch kurz überschritten werden, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 08.09.2011 (AZ: 5 Sa 672/11).
Schmiergeldannahme kann zu Verlust von Vorruhestandsgeldern führen
Rente: Betriebsrente bei Korruptionshandlungen gefährdet
Arbeitnehmer, die Schmiergelder annehmen, können nicht nur sofort ihren Job, sondern gegebenenfalls auch später noch ihre vom Arbeitgeber zugesicherten Vorruhestandsbezüge verlieren. Denn die Annahme von Bestechungsgeldern ist grundsätzlich ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung des Vorruhestandsvertrages, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Dienstag, 13.09.2011, veröffentlichten Leitsatzurteil (AZ: 2 Sa 705/10).
Chinesische Ehefrau ein Sicherheitsrisiko?
LAG Schleswig-Holstein: Probezeitkündigung ist sittenwidrig
Eine chinesische Ehefrau ist kein Sicherheitsrisiko. Sie rechtfertigt insbesondere dann keine Kündigung, wenn der Arbeitgeber schon vor der Einstellung von der Beziehung wusste, heißt es in einem am Donnerstag, 11.08.2011, bekanntgegebenen Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein in Kiel (AZ: 3 Sa 95/11). Selbst in der Probezeit verstoße eine solche Kündigung gegen „das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden“.
Noch mehr Post an Frau Merkel
Siemens Mobbing - Fortsetzung in den USA
Immer wieder werden Politiker, Bundespräsidenten oder Ministerpräsidenten um Hilfe gebeten. Meistens halten diese sich raus. Wegsehen ist angesagt, eimmischen nicht möglich. Eimmischen ist verboten. Da ist Peter Hartz als ehemaliger Volkswagen Personalvorstand nicht unbedingt schlechter als Christian Wulff. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt. Nun bekommt Frau Merkel mal wieder einen Brief. Da aber Richter und Recht in Deutschland auf den Mobbing-Ohren taub sind, werden Teile der Mobbing-Klage in die USA verlagert.
"Betriebsbedingte Kündigungen ausschließen"
IG Metall legt 7-Punkte-Programm zur Beschäftigungssicherung vor
Angesichts der drohenden wirtschaftlichen Krise im kommenden Jahr hat die IG Metall am Donnerstag (11. Dezember) ein 7-Punkte-Programm zur Sicherung von Arbeitsplätzen, der kurzfristigen Stabilisierung der Konjunktur sowie für langfristige Zukunftsinvestitionen vorgelegt. "Wir müssen schnell, gezielt und mutig gegen die Krise ansteuern", sagte der IG Metall-Vorsitzende, Berthold Huber, in Frankfurt bei der Vorstellung des Programms. Die Politik müsse dokumentieren, dass sie verantwortlich handele und nicht unverantwortlich abwarte. "Unser aller Ziel muss es sein: In 2009 darf es keine Entlassungen geben", betonte Huber. "Niemand darf sich verstecken, es ist möglich dieses Ziel zu erreichen." Er forderte die Arbeitgeber auf, die Instrumente der Arbeitsmarktpolitik und der Tarifverträge anzuwenden, um betriebsbedingte Kündigungen auszuschließen. Als zweiten Punkt schlägt die IG Metall vor, die Leiharbeiter besonders zu schützen und beispielsweise Kurzarbeit auch in dieser Branche zuzulassen.
Kolpingwerk
Sexuelle Orientierung laut Gericht kein Kündigungsgrund
Nach Angaben des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) hat das Arbeitsgericht Frankfurt am 18. April entschieden, dass sexuelles Verhalten kein Kündigungsgrund sein darf. Das Gericht habe die Kündigung eines schwulen Mitarbeiters durch das Kolpingwerk für unwirksam erklärt. "Das Urteil des Arbeitsgerichtes hat deutlich gemacht, dass die sexuelle Orientierung und sexuelle Vorlieben Privatangelegenheiten der Arbeitnehmer sind", kommentierte Manfred Bruns, Sprecher des Verbandes.
Geschäftsführer beleidigt
Unflätige Äußerung erlaubt keine fristlose Kündigung
Ein Mitarbeiter einer Oberhausener Buchhandlung, der sich unflätig gegenüber seinen Kollegen geäußert hatte, darf nicht fristlos entlassen werden. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil. Nach Ansicht des Gerichts wäre höchstens eine Abmahnung des Mannes zulässig gewesen.
Außerordentliche Kündigung
Arbeitgeber darf Metzger wegen Gammelfleischverarbeitung entlassen
Die Verarbeitung von überaltertem Hackfleisch kann laut Hessischem Landesarbeitsgericht einen Arbeitnehmer den Job kosten. Dies berichtet die Gesellschaft für Wirtschaftsinformation (GWI) am Donnerstag in ihrem Informationsdienst "ArbeitgeberTIPP Betriebsrat". Der Metzger hatte den von einer Kundin vorbestellten Rollbraten mit altem Schweinemett gefüllt. Der Arbeitgeber "roch" den Braten, veranlasste eine labortechnische Untersuchung und kündigte nach deren Ergebnis dem Metzger fristlos.
Betriebliche Bündnisse
Gewerkschaften denken über "politische Streiks" nach
Den Gewerkschaften bläst in den Medien seit Wochen ein kalter Wind entgegen. Jetzt denken sie offenbar laut über "politische Streiks" nach, um betriebliche Bündnisse für Arbeit zu verhindern, wie sie die Union plant. CDU/CSU und Arbeitgeberverbände vertreten die Auffassung, politische Streiks seien in Deutschland verboten. In der Rechtswissenschaft ist es aber offenbar "weitgehend unumstritten", dass politische Streiks nicht ausdrücklich verboten sind.
Job-Effekte nicht messbar
Weniger Kündigungsschutz würde angeblich jeden dritten Arbeitnehmer treffen
Eine Lockerung des Kündigungsschutzes würde nach einer Übersicht der Hans-Böckler-Stiftung jeden dritten Arbeitnehmer in Deutschland betreffen. Bis zu neun Millionen Arbeitnehmer wären danach bei einer Beschränkung des Kündigungsschutzes auf Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten ohne Schutz gegen ungerechtfertigte Kündigungen, so die Übersicht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung.
New Economy?
Daimler-Chrysler-Chef Jürgen Schrempp wird entlassen
Daimler-Chrysler-Chef Jürgen Schrempp verläßt den Auto- und Rüstungskonzern noch in diesem Jahr - ohne Abfindung. Entgegen sonst weit verbreiteter Praxis wird der 60-Jährige weder in den Aufsichtsrat des Autokonzerns einziehen, noch einen Beratervertrag erhalten, schreibt das "Handelsblatt". Nach 44 Jahren wird Schrempp, der auf Grund seiner gescheiterten Strategie von einer "Welt AG" und der schlechten Performance der Aktie in den vergangenen Jahren immer wieder Zielscheibe der Kritik von Fondsmanagern und Aktionären war, vielmehr vollständig aus dem Unternehmen ausscheiden. Deutsche Bank-Manager Hilmar Kopper bleibe Aufsichtsratsvorsitzender bis zu seinem Vertragsende im April 2007, hieß es in Kreisen des Aufsichtsrats.
Ohne Widerspruch
Bundesrat billigt kürzere Kündigungsfrist bei Altmietverträgen
Standard-Mietverträge unterliegen künftig auch dann einer dreimonatigen Kündigungsfrist durch Mieter, wenn sie vor der Mietrechtsreform von 2001 abgeschlossen wurden. Einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages ließ der Unions-dominierte Bundesrat am Freitag ohne Widerspruch passieren. Danach können sich Wohnungsmieter in Zukunft auch bei bestimmten Mietverträgen, die vor dem 1. September 2001 abgeschlossen wurden, auf die damals eingeführte kürzere Kündigungsfrist von drei Monaten berufen.
Mehr Flexibilität beim Wohnen
Bundestag beschließt kürzere Kündigungsfrist bei Altmietverträgen
Standard-Mietverträge sollen künftig auch dann einer dreimonatigen Kündigungsfrist durch Mieter unterliegen, wenn sie vor der Mietrechtsreform von 2001 abgeschlossen wurden. Dies beschloss der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen der rot-grünen Koalitionsmehrheit. Danach können sich Wohnungsmieter in Zukunft auch bei bestimmten Mietverträgen, die vor dem 1. September 2001 abgeschlossen wurden, auf die damals eingeführte kürzere Kündigungsfrist von drei Monaten berufen. Die Oppositionsfraktionen von CDU/CSU und FDP lehnten die Novelle ab.
Verfassung verlangt "Unabhängigkeit"
Industrie fordert rechtlich bereits verankerten Kündigungssschutz für Politiker
Der neue Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Jürgen Thumann, plädiert dafür, dass Bundestagsabgeordnete mit Ende ihres Mandats wieder von ihrem früheren Arbeitgeber beschäftigt werden. Deshalb sollten sich größere Unternehmen bereit erklären, Abgeordnete nach Ablauf ihrer Tätigkeit wieder in eine vergleichbare Position aufzunehmen. Das, was der Industrieverband fordert, entspricht sowohl geltendem Recht als auch der Realität: Das Grundgesetz sieht in Artikel 48 vor, dass "eine Kündigung oder Entlassung" von Bundestagsabgeordneten unzulässig ist. Wie die Pressestelle des Deutschen Bundestages auf Anfrage von ngo-online mitteilte, genießen die Mandatsträger nach Paragraph 2 des Abgeordnetengesetzes auch nach dem Ausscheiden aus dem Parlament ein Rückkehrrecht zu ihrem Arbeitgeber und einen Kündigungsschutz von einem Jahr.
Bundesverfassungsgericht
Kopftuch kein Kündigungsgrund für Verkäuferinnen
Muslimischen Verkäuferinnen darf in Deutschland nicht gekündigt werden, nur weil sie mit Kopftuch hinter der Ladentheke bedienen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss eine entsprechende Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt vom Oktober 2002. Die Karlsruher Richter verwarfen damit die Verfassungsbeschwerde eines Kaufhauses aus dem osthessischen Schlüchtern, das einer 32-jährigen Türkin gekündigt hatte, weil sie sich weigerte, ohne Kopftuch zu verkaufen.
Arbeitsplätze
Kündigungen bei Großkonzernen
Die schwache Konjunktur zwingt viele deutsche Großkonzerne zu einem massiven Personalabbau. Laut einer Umfrage des "Handelsblatt" plant jedes zweite Dax-30- Unternehmen eine Verringerung seiner Mitarbeiterzahl. Demnach werden mindestens 30.000 der insgesamt zwei Millionen deutschen Arbeitsplätze der Dax-Konzerne wegfallen. Sollte sich der Irak-Krieg weiter in die Länge ziehen, würden noch mehr Jobs gestrichen. "Spitzenreiter" beim Jobabbau sei die Deutsche Telekom, die allein in diesem Jahr 15.000 Stellen streichen will.
Kündigungsschutz
Seit mehr als 50 Jahren gesetzlich verbürgt
Das Kündigungsschutzgesetz gibt es bereits seit 1951. Es soll sozial ungerechtfertigte Kündigungen verhindern. Seit dem 1. Januar 1999 gilt es wieder für alle Arbeitnehmer in privaten oder öffentlichen Betrieben und Verwaltungen, die mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigen. Von 1996 bis 1998 lag der Schwellenwert bei zehn Beschäftigten. Die Unions-geführte Bundesregierung hatte den Wert damals angehoben. Nach dem Regierungswechsel 1998 machte Rot-Grün diese Regelung rückgängig.
Homo-Ehe soll Rausschmiss bringen
Schwulenverband kritisiert Kündigungsdrohung der Bischöfe
Die Ankündigung der katholischen Bischöfe, Beschäftigte im kirchlichen Dienst bei Eingehen der so genannten Homo-Ehe zu entlassen, stößt beim Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) auf massive Kritik. LSVD-Sprecher Manfred Bruns warf den Bischöfen am Donnerstag in Berlin vor, ihre homosexuellen Mitarbeiter wie "ansteckende Kranke" aussondern zu wollen. Dies betreffe nicht nur die Beschäftigten im kirchlichen Verkündigungsdienst, sondern auch die Mitarbeiter in den Einrichtungen der Caritas sowie in den katholischen Kindergärten, Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen sowie Privatschulen oder Kirchenzeitungen.
Kündigungsschutz, Krankheit, Mitbestimmung
DGB warnt Stoiber vor "Aushöhlung des Tarifrechts"
Der DGB warnt die Union und Kanzlerkandidat Edmund Stoiber (CSU) davor, das Tarifrecht durch eine gesetzliche Öffnungsklausel für untertarifliche Arbeitsbedingungen "aufzuweichen". "Das würde bei den Arbeitnehmern und Gewerkschaften auf Widerstand stoßen", sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am Mittwoch in Berlin. Die Tarifpartner handelten ohnehin Härtefallregelungen aus, wenn sie wirtschaftlich notwendig seien, unterstrich sie.
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