unterhalt
Vollzeit-Arbeit und Kinder-Hort
BGH erschwert längeren Betreuungsunterhalt für geschiedene Mütter
Der Bundesgerichtshof hat eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts für geschiedene Mütter nach dem dritten Lebensjahr des Kindes erschwert. Betroffene müssen sich nun darauf einstellen, nach einer Übergangszeit wieder früher arbeiten zu gehen, letztlich sogar in Vollzeit. Vorrangig sei zu prüfen, "ob und in welchem Umfang die Betreuung des Kindes auf andere Weise gesichert ist - etwa in einem Kindergarten oder Hort", heißt es in dem am Mittwoch verkündeten Grundsatzurteil.
Keine Pflicht zur Vollzeitbeschäftigung
Ex-Partner zahlen oftmals länger Betreuungsunterhalt an alleinerziehende Mütter
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine zentrale Regelung im neuen Unterhaltsrecht konkretisiert und damit die Rechte alleinerziehender Mütter gestärkt. Der BGH legte am Donnerstag (17. Juli) erstmals fest, unter welchen Umständen Mütter nichtehelicher Kinder vom Ex-Partner Betreuungsunterhalt über die obligatorischen drei Jahre hinaus verlangen können. Neben Gründen des Kindeswohls könnten "auch elternbezogene Gründe für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts sprechen", entschied der BGH in Karlsruhe.
Betreuungsunterhalt von Ex-Partner
BGH urteilt über zentrale Regelung des neuen Unterhaltsrechts
Der Bundesgerichtshof will am Donnerstag über eine zentrale Regelung des seit Januar 2008 geltenden neuen Unterhaltsrechts entscheiden. Das kündigte der Vorsitzende Richter des 12. Zivilsenats am Mittwoch (16. Juli) in der Revisionsverhandlung an. Es geht darum, unter welchen Umständen die Mutter eines nichtehelichen Kindes vom Ex-Partner Betreuungsunterhalt über die obligatorischen drei Jahre hinaus verlangen kann. Mit der Gesetzesänderung war es zu einer Gleichstellung insofern gekommen, als Mütter nach der Trennung grundsätzlich für drei Jahre Betreuungsunterhalt bekommen - unabhängig davon, ob sie verheiratet waren oder nicht. Unklar ist bislang aber, in welchen Fällen eine Verlängerung möglich ist.
Auch Hetero-Beziehungen betroffen
Kein Trennungsunterhalt nach Scheitern einer Ehe aufgrund eines anderen Partners
Ein Ehepartner kann den Anspruch auf sogenannten Trennungsunterhalt verwirken, wenn er oder sie den Ehepartner wegen einer außerehelichen Beziehung verlässt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 17. April veröffentlichten Urteil entschieden. Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) weist darauf hin, dass sich die Entscheidung im Gegensatz zu einer "irreführenden" Pressemitteilung des BGH und anderslautenden Berichten nicht auf lesbischen Beziehungen beschränkt. "Das Urteil bringt nichts Neues", meint Uta Kehr, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes. "Der BGH hat nur festgestellt, dass der- oder diejenige den Unterhalt verwirkt, der eine Ehe für einen anderen (nichtehelichen) Partner oder eine Partnerin verlässt." Ob die Partner einer gescheiterten Ehe homo- oder heterosexuell sind, sei also für die Unterhaltsverpflichtungen nicht ausschlaggebend. "Alles andere wäre auch skandalös", meint der Verband.
Kapitalabfindung statt Unterhaltsverpflichtung
Bundesrat will Änderungen bei Erbrechtsreform
Der Bundesrat macht sich für Änderungen bei der von der Bundesregierung geplanten Reform des Erbrechts stark. In einer am 14. März in Berlin verabschiedeten Stellungnahme fordert die Länderkammer unter anderen, dass Unterhaltsverpflichtungen nach einer Ehescheidung auch durch eine Kapitalabfindung erfüllt werden können. Auch soll für ehrenamtliche Betreuer ein Steuerfreibetrag in Höhe der Übungsleiterpauschale von 2100 Euro geschaffen werden.
Unterhaltspflicht
Düsseldorfer Tabelle gilt ab 2008 auch im Osten
Ab 1. Januar 2008 können unterhaltsberechtigte Kinder in Ostdeutschland mehr Geld zu sparen bekommen. Unterhaltspflichtige müssen mehr zahlen. Wie das Oberlandesgericht Düsseldorf am 17. Dezember mitteilte, gilt dann bundesweit die sogenannte Düsseldorfer Tabelle. Für die neuen Länder galten bislang zwei Niedrig-Einkommensgruppen, die "Berliner Tabelle". Nach der neuen "Düsseldorfer Tabelle" beträgt der Mindestunterhalt in der untersten Einkommensgruppe für Kleinkinder 279 Euro. Für Jugendliche liegt der Satz bei 408 Euro.
"Keine gesteigerte Unterhaltspflicht"
Für Ehegattenunterhalt keine Verbraucherinsolvenz nötig
Im Fall von Zahlungsschwierigkeiten muss der Unterhaltspflichtige zur Sicherung des Ehegattenunterhalts grundsätzlich keine Verbraucherinsolvenz beantragen, um den Ex-Partner vorrangig zu bedienen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am 12. Dezember entschieden. Dies sei anders als gegenüber minderjährigen Kindern, die nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen könnten. Beim Ehegattenunterhalt bestehe "keine gesteigerte Unterhaltspflicht", betonte der 12. Zivilsenat des BGH.
"Große Gewinner"
Bundestag beschließt neues Unterhaltsrecht
Der Bundestag hat mit breiter Mehrheit grünes Licht für die Reform des Unterhaltsrechts gegeben. Gegen die Neuregelung stimmte am Freitag nur die Links-Fraktion. Die Neuregelung soll am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Kinder haben bei der Zahlung von Unterhalt künftig Vorrang. Mütter und Väter, die ihr Kind betreuen, werden bei der Dauer des Betreuungsunterhalts gleich behandelt - unabhängig davon, ob sie verheiratet waren oder nicht. Betreuungsunterhalt ist während der ersten drei Lebensjahre des Kindes zu zahlen.
Unterhaltsrecht
Regierung von Bundesverfassungsgericht gestoppt
Die geplante Verabschiedung des neuen Unterhaltsrechts am Freitag im Bundestag ist gestoppt. Eine nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes am Donnerstag geplante Sondersitzung des Rechtsausschusses wurde abgesagt. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) kündigte bereits Korrekturen am Gesetzentwurf an. Auch Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) mahnte neue Prüfungen an.
"Flüchtige Affäre"
Ledige Mütter können künftig möglicherweise längere Zeit Unterhalt verlangen
Ledige Elternteile dürfen bei der Dauer der Unterhaltszahlungen für die Kinderbetreuung nicht länger gegenüber geschiedenen Eltern benachteiligt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die bislang unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder verstoße gegen das Grundgesetz, heißt es in einem am 23. Mai veröffentlichten Beschluss. Der Gesetzgeber müsse bis 31. Dezember 2008 eine verfassungsgemäße Regelung schaffen. Eine Gerichtssprecherin sprach von einer "weitreichenden Entscheidung". Eine ledige Mutter, die ein Kind betreut und selbst nicht arbeiten geht, kann künftig vom Kindsvater möglicherweise längere Zeit Unterhalt verlangen. Umgekehrt könnte aber auch die Unterhaltsverpflichtung geschiedener Ehepartner verkürzt werden.
Schutz der Ehe?
Tauziehen ums Unterhaltsrecht ehemaliger Ehefrauen
Die große Koalition ringt weiter um eine Einigung im Streit über das neue Unterhaltsrecht. Bei einem Treffen der Fraktionsspitzen von Union und SPD am Dienstag in Berlin gab es keinen Durchbruch. Bei der Debatte geht es um die künftige Behandlung von Ehefrauen in Scheidungsfällen. CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer und Unions-Fraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen (CDU) forderten, es müsse auch der Schutz der Ehe bei der Unterhaltsrechtsreform zum Ausdruck kommen. Im bisherigen Gesetzentwurf seien langjährige Ehefrauen nicht ausreichend berücksichtigt. Ramsauer sagte, die geschiedene Mutter aus der ersten Ehe sollte ein "kleines Prä" haben.
"Elternbezogene Gründe"
BGH erweitert Unterhaltsanspruch für ledige Mütter
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Unterhaltsanspruch für ledige Mütter gegen den Kindsvater erweitert. Je nach Ausgestaltung der elterlichen Lebensgemeinschaft sei eine Verlängerung des Anspruchs über die ersten drei Lebensjahre des Kindes hinweg "geboten", entschied der BGH am Mittwoch in Karlsruhe. Die grundsätzliche gesetzliche Begrenzung auf die Dreijahresfrist sei "verfassungsgemäß auszulegen".
Lebensunterhalt nicht bestreiten
SPD will "mehr Beschäftigung" - im Niedriglohnsektor
Nach Angaben des arbeits- und sozialpolitischen Sprechers der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner, liegt "die Größe des Niedriglohnsektors" in Deutschland "schon heute" über dem EU-Durchschnitt. Schon heute gebe es in Deutschland "keinen Mangel an Bewerbern im Niedriglohnsektor". Von den Unternehmen werde hingegen die Bewerberflut beklagt. Als Antwort auf Forderungen zur Einführung von Kombilöhnen skizziert der SPD-Abgeordnete die Ergebnisse der Politik der vergangenen Jahre: "Schon heute ist einem Arbeitslosen bereits nach sechsmonatiger Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung zumutbar, aus der er ein Einkommen in Höhe seines Arbeitslosengeldes erzielt, sodass insbesondere auch jegliche Form von Teilzeitarbeit als zumutbar gilt. Schon heute nehmen viele Menschen gering bezahlte Arbeit an, mit der sie nicht ihren Lebensunterhalt bestreiten können."
Unterhaltsrückgriff
Jusos warnen vor neuer Abhängigkeit junger Leute von den Eltern
Die Jusos warnen Union und SPD vor Plänen, das Arbeitslosengeld II (ALG II) für Jugendliche zu beschränken. Es wäre ein "Rückfall in längst überwunden geglaubte Zeiten der Abhängigkeit junger Menschen", wenn gut verdienende Eltern für den Lebensunterhalt ihrer arbeitslosen Kinder aufkommen sollten, sagte der Juso-Bundesvorsitzende Björn Böhning am Donnerstag in Berlin. Hier offenbarten Union und SPD ein "schräges Bild von den Jugendlichen". Auf der einen Seite werde von ihnen mehr Eigenverantwortung verlangt. Andererseits sollen sie "in Krisenzeiten vom Geldbeutel der Eltern abhängen".
"Veränderte Lebenswirklichkeit"
Frauen sollen nach Scheidung seltener Unterhalt bekommen
Geschiedene Frauen sollen künftig verstärkt selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries legte dem Bundeskabinett am Mittwoch einen Entwurf zur Änderung des Unterhaltsrechts vor, mit dem der Grundsatz "nachehelicher Eigenverantwortung" ins Gesetz aufgenommen wird. Die Gerichte können danach Unterhaltsansprüche an Ehegatten leichter befristen und begrenzen. Damit werde einer veränderten Lebenswirklichkeit Rechnung getragen, betonte Zypries.
Keine Pflicht zum Schuldenmachen
Verfassungsgericht begrenzt Unterhaltspflicht gegenüber Eltern
Das Bundesverfassungsgericht hat die Unterhaltspflicht erwachsener Kinder gegenüber ihren Eltern stark begrenzt. Die Kinder müssten keine eigene, selbst genutzte Immobilie zur Deckung von Heimkosten pflegebedürftiger Eltern einsetzen, entschieden die Karlsruher Richter am Dienstag. Der Erste Senat hob ein anderslautendes Urteil des Landgerichts Duisburg auf.
"Eigenschutz vor Fremdnutz"
Karlsruhe verhandelte über Unterhalt für pflegebedürftige Eltern
Wenn Eltern ins Pflegeheim kommen, werden die Heimkosten zunächst einmal von ihren eigenen Einkünften gedeckt. Reichen diese aber nicht aus, dann müssen die Kinder einspringen. Doch ihr "letztes Hemd" müssen die Kinder nicht geben. Sie müssen laut Gesetz nicht mehr einsetzen als ihnen selbst verbleibt - und das muss "angemessen" sein. Doch inwieweit darf der Staat zur Deckung der Heimkosten pflegebedürftiger Eltern das Grundeigentum ihrer erwachsenen Kinder verwerten? Damit befasste sich das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in mündlicher Verhandlung.
Hochschulbildung
Mehrzahl der Studenten muss für Lebensunterhalt nebenbei arbeiten
Einen eindeutigen Zusammenhang zwischen der Höhe der Lebenshaltungskosten und dem studentischen Nebenjob sieht der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks (DSW), Achim Meyer auf der Heyde. So beträgt der Nebenjob bei Studierenden bundesweit pro Woche durchschnittlich 7,4 Stunden, allerdings existieren erhebliche regionale Unterschiede, wie die aktuelle 17. Sozialerhebung des DSW zeigt. Danach wird in vielen westdeutschen Universitätsstädten deutlich mehr gearbeitet, nämlich durchschnittlich 10 Stunden, während es in ostdeutschen Städten wie Dresden, Jena und Halle nur etwa 4-5 Stunden sind.
Flussausbau
Proteste gegen Wiederaufnahme der Unterhaltungsmaßnahmen an der Elbe
Die nach dem Augusthochwasser des Jahres 2002 eingestellten Unterhaltungsarbeiten an den Stromregelungsbauwerken der Elbe wurden im Beisein vom Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Dr. Manfred Stolpe mit der Instandsetzung von Buhnen im Elbabschnitt Mündung der Mulde in die Elbe bei Dessau am 7. Juli 2004 wieder aufgenommen. Der BUND kritisierte die fehlende Transparenz der Baumaßnahmen. Es ist nach wie vor nicht nachvollziehbar, warum diese Maßnahmen nach den Plänen von 1936 erforderlich seien, zumal die Elbe sich schon erheblich eingetieft hat. Eine weitere Einengung der Elbe würde das Problem der Eintiefung weiter verschärfen.
Erziehung und Beruf
Verfassungsgericht trifft Beschluss zur Unterhaltsberechnung Geschiedener
Kindererziehung und Berufstätigkeit sind nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts als gleichwertig anzusehen. Das betonten die Karlsruher Richter in einem Grundsatzbeschluss. Zugleich befanden die Verfassungshüter, dass sich das Bild der Ehe gewandelt habe. Die noch in den 50er und 60er Jahren dominierende Hausfrauenehe sei einem nunmehr vorherrschenden Ehebild gewichen, das auf Vereinbarkeit von Beruf und Familie setze, heißt es in dem Beschluss.
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