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Greenpeace und Bundesärztekammer gegen Patentierung von Erbgut

Bundestagsdebatte zu Biopatenten

Am Donnerstag debattierte der Bundestag heftig über die Umsetzung der Europäischen Biopatent-Richtlinie. Sie hätte eigentlich schon zum 30. Juli 2000 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Nach der erregten Debatte ist nun ein Gesetzentwurf in die Ausschüsse verwiesen worden, der unter bestimmten Umständen auch Patente für biologisches Material vom Menschen bis zur Pflanze gestattet. Recherchen von Greenpeace zufolge hat das Europäische Patentamt (EPA) in München der Firma Myriad ein Patent auf ein Gen erteilt, das für die Entstehung von Brustkrebs verantwortlich ist.

Das Patent EP 0705 903 sichert der Firma außerdem die Verwertungsrechte an allen sonstigen Funktionen des Gens. Für Greenpeace verletzt das Patent eindeutig ethische Grenzen. Die Umweltorganisation fordert vom EPA den Widerruf des Patentes sowie vom Bundestag ein generelles Verbot von Patenten auf Gene. Die Bundesärztekammer hat bereits erklärt, die Forderungen von Greenpeace zu unterstützen. "Die Gene von Pflanzen, Tieren und Menschen sind keine Erfindungen der Industrie, sondern unveräußerliches Allgemeingut", sagt Dr. Christoph Then, Patent-Experte bei Greenpeace. "Dieser Fall zeigt, wie unsinnig Patente auf Gene auch aus wissenschaftlicher Sicht sind. Es ist dringend notwendig, diese Praxis zu stoppen."

Das sogenannte BRCA1-Gen, eines von zwei Brustkrebs-Genen, wird neben seiner zentralen Rolle bei bestimmten Fällen von Brustkrebs auch mit Krebserkrankungen von Prostata und Dickdarm in Verbindung gebracht, zu denen Myriad laut Patentschrift nicht geforscht hat. Die umfassenden Patent-Rechte gelten jedoch unabhängig davon, ob alle Gen-Funktionen bei der Patentanmeldung bereits bekannt waren. Myriad hat also ein Monopol auf alle Funktionen des Gens erhalten, obwohl die Firma nur Verfahren zur Diagnose von Brustkrebs entwickelt hat. Das bedeutet, dass andere Wissenschaftler und Firmen nur noch mit Zustimmung von Myriad und gegen Lizenzgebühren daran forschen und die Ergebnisse verwerten dürfen.

Mit der Erteilung des Patentes am 23. Mai 2001 folgte das EPA abermals der umstrittenen Gen-Patent-Richtlinie der Europäischen Union. Danach können Patente alle Funktionen von Genen umfassen, sobald der Antragsteller nur eine einzige kommerzielle Anwendung nennt. Wissenschaftler wie der Präsident der Deutschen

Forschungsgemeinschaft, Prof. Winnacker, lehnen dies ab. Schon vor der Patent-Erteilung hatten verschiedene Patientenverbände gegen die Anträge der Firma Myriad auf Brustkrebs-Gene protestiert.

Greenpeace wird am EPA Einspruch gegen das Gen-Patent einlegen und ruft die Öffentlichkeit auf, sich daran zu beteiligen, insbesondere Ärzte, Patienten, Krankenkassen, Kirchen, Politiker und Personen des öffentlichen Lebens. "Wenn der Bundestag den Weg des geringsten Widerstandes geht, werden Patente auf menschliche Gene in Deutschland ausdrücklich erlaubt. Wir fordern die Abgeordneten auf, die Richtlinie nicht umzusetzen. Stattdessen muss in Brüssel neu verhandelt werden", erklärt Then.