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Keine Anklagebeweise für Schmiergeldzahlungen

Leuna-Akten

Generalbundesanwalt Kay Nehm sieht keinen Anlass für eigene Ermittlungen seiner Behörde in der Leuna-Affäre. Nach der Überprüfung der Schweizer Leuna-Akten gebe es keine Anhaltspunkte, dass deutsche Politiker "in strafrechtlich relevanter Weise" Zahlungen vom französischen Konzern Elf Aquitaine erhalten hätten, sagte Nehm am Mittwoch in Karlsruhe. Es gebe zudem keine Hinweise auf eine Straftat, für deren Verfolgung die Bundesanwaltschaft zuständig wäre.

Im Zusammenhang mit dem Verkauf der ostdeutschen Leuna-Raffinerie an den französischen Konzern Elf Aquitaine war in der Vergangenheit über Schmiergeldflüsse an die CDU spekuliert worden. Mittlerweile wird davon ausgegangen, dass damalige Elf-Manager Millionensummen des Konzerns veruntreuten und dies mit der Bestechungslegende zu bemänteln versuchten. Nehm hatte die Akten im Juli dieses Jahres vom Schweizer Generalstaatsanwalt Bernard Bertossa bekommen, der seit Jahren in Sachen Leuna ermittelt.

Nach Nehms Auffassung können jetzt nur die Staatsanwaltschaften Augsburg und Saarbrücken "selbst klären", ob sich "weiterführende Ermittlungsansätze ergeben". Diese Frage könne die Bundesanwaltschaft nicht beantworten. Die Karlsruher Strafverfolgungsbehörde habe keine "genaue Kenntnis von Inhalt und Ergebnis" der Ermittlungsverfahren dieser Staatsanwaltschaften gegen den flüchtigen ehemaligen Rüstungs-Staatssekretär Holger Pfahls beziehungsweise gegen den Elf-Lobbyisten Dieter Holzer. Den beiden Staatsanwaltschaften seien Kopien der Leuna-Akten zur Verfügung gestellt worden, erklärte Nehm.