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Erstes berufsqualifizierendes Hochschulstudium soll gratis bleiben

Studiengebühren

In Hochschulen dürfen keine Gebühren für das Erststudium bzw. für einen weiteren berufsqualifizierenden Abschluss in Studiengängen mit aufeinander aufbauenden Abschlüssen erhoben werden. Das sieht der Entwurf des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes vor, den das Bundeskabinett am 20. Februar 2002 verabschiedet hat. Mit der Neuregelung reagiert die Bundesregierung auf die Diskussion über die Einführung von Studiengebühren, die in der Öffentlichkeit aufgrund hoher Studienkosten und der teilweise sehr langen Studiendauer geführt wurde.

Die Neigung, ein Studium zu beginnen, muss in Deutschland deutlich erhöht werden. Nach einer Studie der OECD aus dem Jahr 2001 liegt in Deutschland die Zahl der Studienanfänger mit 28 Prozent eines Jahrganges deutlich unter dem internationalen Durchschnitt von 45 Prozent. Es werden in Deutschland mehr und besser ausgebildete Hochschulabsolventen benötigt. Die nun erlangte Rechtssicherheit trägt dieser Notwendigkeit Rechnung.

Die Bundesbildungsministerin, Edelgard Bulmahn, machte aber auch deutlich, dass kein Anspruch auf ein lebenslanges gebührenfreies Studium bestehe. Sie schlägt den Ländern vor, bei deutlichem Überschreiten der Regelstudienzeit Gebühren zu erheben. Dabei wären Studienkonten sinnvoll, die die individuelle Situation der Studierenden berücksichtigen können, indem etwa Auslandsaufenthalten, Kindererziehungszeiten, Gremienarbeit angerechnet werden.

Weiterhin sollen durch das Änderungsgesetz die bisher nur zur Erprobung einführten Bachelor- und Master-Studiengänge in das Regelangebot der Hochschulen überführt werden. Diese Abschlüsse, die es schon in über 1.000 Studiengängen gibt, haben sich in kurzer Zeit als außerordentlich attraktiv erwiesen. Durch die feste Verankerung dieser Abschlüsse wird zugleich die internationale Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulsystems verbessert und eine entsprechende Forderung der europäischen Bildungsminister erfüllt. Denn die Neuregelung sorgt für leicht verständliche und vergleichbare Abschlüsse und für zwei Studienzyklen, die aufeinander aufbauen.

Schließlich verpflichtet das Änderungsgesetz alle Hochschulen, verfasste Studierendenschaften zu bilden. Bisher war es den Ländern freigestellt, ob sie studentische Selbstverwaltungen vorschreiben. Bayern und Baden-Württemberg sehen in ihren Gesetzen bislang keine entsprechende Verpflichtung vor. Eine funktionierende Studierendenschaft auf Länderebene ist aber eine notwendige Voraussetzung für eine bundesweite Vertretung der

Studierenden, die dem Staat als kompetenter Gesprächspartner im Hochschulwesen dienen soll. Auf Seiten der Hochschule ist die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ein solcher Gesprächspartner.

Dazu erklärt die hochschulpolitische Sprecherin der PDS, Maritta Böttcher: „Dass die Bundesregierung überhaupt eine 6. Novelle des HRG in Angriff nimmt, ist den außerparlamentarischen Protesten studentischer Organisationen und der beharrlichen parlamentarischen Oppositionsarbeit der PDS zu verdanken. Bei der 5. HRG-Novelle hatten SPD und Bündnis 90/Die Grünen die studentischen Forderungen nach einem bundesweiten Studiengebührenverbot sowie nach der Absicherung der verfassten Studierendenschaften einfach übergangen. Die Einführung von Langzeitgebühren durch CDU-, SPD-, FDP- und grün regierte Bundesländer wird nachträglich legitimiert. Die PDS fordere daher den bundesweiten Ausschluss von Studiengebühren sowie faire Übergangsbestimmungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei der Anwendung der neuen Vorschriften zur Befristung von Arbeitsverträgen.