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Kritik an Behörden in Schwerin wächst

Nitrofen-Skandal

Angesichts der sich ausweitenden Nitrofen-Krise geraten die Behörden in Mecklenburg-Vorpommern verstärkt in die Kritik. Nordrhein-Westfalens Umweltministerin Bärbel Höhn (Grüne) sagte am Donnerstag, es wundere sie, dass die Lagerhalle in Malchin "überhaupt genehmigungsfähig war". In der verseuchten Halle, die die Norddeutsche Saat- und Pflanzgut AG (NSP) zur Getreidelagerung angemietet hatte, waren zu DDR-Zeiten Pflanzenschutzmittel gelagert worden. Der Vizepräsident des Deutschen Bauernverbandes, Heinz-Christian Bär, sagte, nun müsse die Frage gestellt werden, "wer denn diese Lagerhallen überhaupt freigegeben hat". Derweil stehen allein in einem Großbetrieb 65 000 Schweine unter Quarantäne.

Das Bundesverbraucherschutzministerium kündigte eine Ausweitung der Lebensmittelkontrollen an. Der Parlamentarische Staatssekretär Matthias Berninger (Grüne) forderte dazu stärkere Kompetenzen für den Bund. Er fügte hinzu, für ihn werde es "immer unerklärlicher", warum in der Halle in Malchin Getreide gelagert werden durfte. Höhn kritisierte in dem Zusammenhang, dass aus Kostengründen Kontrollen abgebaut würden und es statt dessen den gesellschaftlichen Druck gebe, der Wirtschaft zu vertrauen.

Der Deutsche Verband Tiernahrung (DTV) wies derartige Kritik zurück. Die Futtermittelhersteller ließen ihre betriebliche Eigenkontrolle von "anerkannten staatlichen und privaten Labors" ausführen, denselben, die auch von den Behörden für den Nachweis von Nitrofen in Anspruch genommen würden. Daher seien Zweifel an den Kontrollen "mit aller Schärfe zurückzuweisen".

Unterdessen wurden auch in Brandenburg 39 Betriebe gesperrt, die von der Neubrandenburger Firma Fugema mit Futtermittel beliefert wurden. Das Unternehmen hatte verseuchtes Getreide verarbeitet. Am Mittwoch waren in Mecklenburg-Vorpommern 500 Höfe gesperrt worden. Darunter ist auch einer der größten Schweinezuchtbetriebe des Landes, das Gut Losten. Dort stehen derzeit 65.000 Tiere. Die Firma beziffert ihren wöchentlichen Einkommensverlust durch die Sperre auf mindestens 50 000 Euro.