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Kohls Stasi-Unterlagen bleiben der Öffentlichkeit verschlossen

Bundesverwaltungsgericht entscheidet gegen Birthler

Die Stasi-Akten von Alt-Kanzler Helmut Kohl (CDU) bleiben der Öffentlichkeit verschlossen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Berlin wies am Freitag eine Revision der Stasi-Akten-Behörde gegen ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes vom 4. Juli vergangenen Jahres zurück. Damit bleiben die Stasi-Akten Kohls wie von ihm beabsichtigt unter Verschluss. Das Gericht schuf damit einen Präzedenzfall für den künftigen Umgang mit Stasi-Akten Prominenter (BVerwG 3 C 46.01). Die Chefin der Stasi-Unterlagenbehörde, Marianne Birthler, sieht in diesem Urteil einen "empfindlichen Rückschlag für die Aufarbeitung der SED-Diktatur".

Birthler sagte, ab jetzt dürften Unterlagen über Personen der Zeitgeschichte nur noch mit deren ausdrücklicher Einwilligung herausgegeben werden. "Die Folge ist, dass Akten, die für die Aufarbeitung wichtig sind, wertlos werden", fügte sie hinzu. Von dem Urteil würden zudem auch solche Personen profitieren, die als "Stütze" des SED-Regimes gedient hätten. So dürften auch Akten von Begünstigten und Mitarbeitern nicht herausgegeben werden. Von dem Urteil würden somit auch solche Personen profitieren, die als "Stütze" des SED-Regimes gedient hätten.

Birthler kündigte an, ihre Behörde werde ab Montag entsprechende Unterlagen nicht mehr zur Verfügung stellen. Eine Einsicht in solche Akten könne nun nur noch durch eine Initiative des Gesetzgebers ermöglicht werden. Birthler bekräftigte daher ihre Forderung nach einer Änderung des Stasi-Unterlagengesetzes. Der Bundestag müsse entscheiden, wie mit den Unterlagen Begünstigter oder Dritter umgegangen werden solle. Sie fügte hinzu, bisher sei sehr erfolgreich auf der Grundlage solcher Akten gearbeitet worden.

Der Vorsitzende Richter des Bundesverwaltungsgerichtes, Hans-Joachim Driehaus, sagte in der Urteilsbegründung, dass im Stasi-Unterlagengesetz die Herausgabe der von der Stasi gesammelten Erkenntnisse über Personen der Zeitgeschichte wie Kohl insgesamt verboten sei. Driehaus widersprach Befürchtungen von Behördenchefin Birthler, dass mit diesem Urteil die Aufarbeitung der Stasi-Tätigkeit ernsthaft gefährdet sei. Der Gesetzgeber räume jedoch bei der Freigabe personenbezogener Daten dem Opferschutz eindeutig den Vorrang ein.

Kohls Anwalt Stephan Holthoff-Pförtner sieht mit dem Urteil die Rechtsauffassung seines Mandanten voll bestätigt. Das Urteil habe bewiesen, dass die bisherige Praxis rechtswidrig gewesen sei. Es gebe auch jetzt noch genügend Mittel, um die Arbeit der Stasi aufzuarbeiten, "ohne die Opfer ein zweites Mal zu Opfern zu machen". Die von Birthler angestrebte Änderung des Stasi-Unterlagengesetzes sei "verfassungsrechtlich schwierig".

Bestätigt sieht sich Bundesinnenminister Otto Schily (SPD). Er betonte, die Richter hätten zu Recht den Opferschutz herausgestellt. Selbstverständlich könne über Klarstellungen in dem Gesetz nachgedacht werden. Der Opferschutz dürfe nicht für Personen gelten, die Teil des DDR-Unterdrückungsapparates waren. Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) sagte, das Stasi-Unterlagengesetz habe nicht den Zweck, Opfer der Stasi bloßzustellen. Kohl sei wie viele andere Opfer der "Stasi-Abhörmethoden" in Ost und West. Ob wirklich einige SED-Täter von der jetzigen Rechtslage profitieren können, werde in den nächsten Wochen geprüft.

Brandenburgs Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) nannte es als Folge des Urteils "überfällig, das Stasi-Unterlagengesetz zu verändern". PDS-Fraktionschef Roland Claus verlangte ein generelles Ende der Verwendung von Stasi-Akten gegen Personen. Für Kohl dürften nicht länger Sonderregelungen gelten, auf die in der Vergangenheit kein Ostdeutscher hoffen durfte.

Die Grünen-Politiker Kerstin Müller und Cem Özdemir bedauerten dagegen, dass die Richter nicht der Rechtsauffassung der Aktenbehörde gefolgt sind. Die Grünen setzten sich für eine entsprechende Gesetzesänderung noch in dieser Legislaturperiode ein.

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte am 4. Juli 2001 einer Klage des Alt-Kanzlers gegen die Herausgabe seiner Stasi-Akten an Journalisten und Wissenschaftler stattgegeben. Der Anwalt der Birthler-Behörde betonte vor dem BVerwG, es gehe nicht um die Herausgabe von Informationen aus der Privatsphäre Kohls, sondern um solche aus der Sozialsphäre. Derartige Daten über Personen der Zeitgeschichte dürften veröffentlicht werden. Kohls Anwalt hielt dagegen, sämtliche Informationen seien von der Stasi "rechtsstaatswidrig erlangt" worden. Daher würden durch ihre Veröffentlichung die Grundrechte des Alt-Kanzlers verletzt.

Diesen Grundrechtsschutz wollte Birthlers Anwalt nicht gelten lassen. Erstens habe die Stasi nicht nur rechtsstaatswidrig Informationen gewonnen, sondern beispielsweise auch die "Feindpresse" ausgewertet. Zweitens müsse auch bei rechtsstaatswidrig erlangten Daten über Personen der Zeitgeschichte geprüft werden, ob diese aus der Privat- oder Sozialsphäre stammten.

Der Anwalt der Behörde argumentierte weiter, es sei davon auszugehen, dass der Gesetzgeber gewollt habe, dass die Stasi-Akten über Personen der Zeitgeschichte - bis auf Privatinformationen - für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollten. Nach Ansicht von Kohls Anwalt unterscheidet das Gesetz hingegen klar zwischen "Tätern" und "Opfern". Zähle eine Person der Zeitgeschichte zur Opfer-Kategorie, dürften ihre Akten nur mit schriftlichem Einverständnis herausgegeben werden. Dies sei vom Gesetz eindeutig so geregelt, sagte der Anwalt Kohls.