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Medien sollen Veröffentlichung von Privatem rechtfertigen

Studie "Privatheit im öffentlichen Raum"

Medien sollten sich dafür rechtfertigen, was sie an Privatsphäre von anderen Menschen veröffentlichen. Zu diesem Ergebnis kommt eine am Freitag in Düsseldorf veröffentlichte Studie im Auftrag der Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen. Gesetzliche Vorschriften, die das Darstellen von Privatem verbieten, seien allerdings nicht angebracht. Vielmehr müsse ausgehandelt werden, was gezeigt werden soll und was nicht.

Viele Privatpersonen könnten nicht abschätzen, welche Folgen ein Auftritt im Fernsehen - etwa bei einer Talkshow - oder im Internet haben kann. Häufig bestünde die Gefahr, dass Menschen ohne professionellen Hintergrund bloßgestellt würden. Deshalb müssten Verfahren entwickelt werden, wie sich Betroffene im Streitfall wehren können.

Laut Studie verschwimmen die Grenzen zwischen "Privaten" und "Öffentlichen" zunehmend. Als Beispiel wurde die TV-Serie "Big Brother" genannt. Zu Beginn der 60er Jahre habe das Fernsehen noch eine "moralische Erziehungsfunktion" gehabt. In den 70er Jahren seien Medien vor allem für die Darstellung von zwei konkurrierenden Gesellschaftsentwürfen genutzt worden.

Mit Beginn von "Reality-TV"-Sendungen ab den späten 80er Jahren habe immer mehr "Privates" in den Medien Einzug erhalten. Die "Zurschaustellung" der eigenen Person erfolge aber häufig freiwillig. Im Internet machten persönliche Homepages zur Selbstdarstellung mit Abstand die Mehrheit aus, wurde weiter festgestellt.

Die Studie "Privatheit im öffentlichen Raum - Medienhandeln zwischen Individualisierung und Entgrenzung" wurde vom Hamburger Hans-Bredow-Institut für Medienforschung und dem Düsseldorfer Europäischen Medieninstitut e.V. durchgeführt. Sie ist als Band 43 der Schriftenreihe der Landesanstalt für Rundfunk NRW im Leske und Budrich Verlag erschienen.