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GEW fordert Bundesgesetz für den Hochschulzugang

"Unbesetzte Studienplätze"

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat sich für ein Bundesgesetz zur Regelung des Hochschulzugangs ausgesprochen. "Die Hochschulen sind mit der dezentralen Steuerung des Hochschulzugangs offensichtlich überfordert", meint die GEW. "Viele junge Menschen müssen sich an mehreren Hochschulen gleichzeitig bewerben, am Ende bleiben viele Studienplätze unbesetzt. Vor dem Hintergrund eines bevorstehenden Ansturms junger Menschen auf viel zu wenige Studienplätze ist das unverantwortlich", kritisierte das für Hochschule und Forschung verantwortliche Vorstandsmitglied der Bildungsgewerkschaft, Andreas Keller, vor dem Hintergrund der jüngsten Beschlüsse der Hochschulrektorenkonferenz (HRK).

Der Bund besitze auch nach der Föderalismusreform eine Bundeskompetenz zur gesetzlichen Regelung der Hochschulzulassung. "Die Politik darf nicht länger zuschauen, wie jungen Menschen Zukunftschancen genommen werden. Wir brauchen jetzt ein Bundesgesetz zur einheitlichen Regelung des Hochschulzugangs. In allen Studiengängen, in denen Plätze knapp sind, müssen die Studienplätze zentral vergeben werden", fordert Keller. Es dürfe nicht der Entscheidung jeder einzelnen Hochschule überlassen werden, ob sie sich an einem zentralen Verfahren beteilige oder nicht. Darüber hinaus müssten sich Bund und Länder endlich auf einen leistungsfähigen "Hochschulpakt II" verständigen, um ausreichend Studienplätze zu schaffen und so den Numerus clausus zu überwinden.

Mit einem Bundesgesetz könne auch die überfällige Öffnung der Hochschulen für Absolventen der beruflichen Bildung erreicht werden. "Zurzeit sehen sich Bewerberinnen und Bewerber ohne Abitur oder Fachhochschulreife mit einem unübersichtlichen Flickenteppich unterschiedlicher Länder-Regelungen für den Hochschulzugang konfrontiert", so Keller. Auch der Bildungsgipfel habe noch nicht den erhofften Durchbruch für eine bundeseinheitliche Regelung gebracht. Die GEW fordert einen bundesgesetzlich garantierten Rechtsanspruch für Absolventinnen und Absolventen der beruflichen Bildung, ein Hochschulstudium aufzunehmen.