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Perspektiven der Vermögensbesteuerung in Deutschland

Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) untersuchte in der Studie "Perspektiven der Vermögensbesteuerung in Deutschland" Möglichkeiten für die Ausgestaltung einer Vermögens- und Erbschaftssteuer. ngo-online dokumentiert die Kurzfassung der Studie im Original:

Dieses Forschungsprojekt diskutiert Möglichkeiten und Perspektiven der Vermögensbesteuerung in Deutschland. Betrachtet werden die Vermögensteuer (sie wird seit 1997 nicht mehr erhoben) und die Erbschaftsteuer. Dargestellt werden Ziele, steuersystematische Zusammenhänge (auch hinsichtlich der Vermögenserträge im Rahmen von Einkommen- und Körperschaftsteuer) sowie steuertechnische Anforderungen. Anschließend werden Gestaltungsmöglichkeiten einer laufenden Vermögensteuer sowie Reformoptionen für die Erbschaftsteuer analysiert. Abschließend informiert die Studie über die statistischen Informationen zu Vermögensbeständen und deren Verteilung. Auf dieser Grundlage wird eine Schätzung des potentiellen Aufkommens einer Vermögensteuer und einer reformierten Erbschaftsteuer vorgenommen.

Deutschland besteuert das Vermögen niedrig, verglichen mit anderen Ländern. Immobilien- und Betriebsvermögen sind erheblich unterbewertet, das Geldvermögen wird nicht effektiv erfasst (Bankgeheimnis im Inland, Steuerflucht ins Ausland).

Beim Sachvermögen ist eine verkehrswertnahe und zugleich praktikable Immobilienbewertung erforderlich. Sie sollte auf geeignete „Sachwertverfahren“ zurück greifen (Bodenrichtwerte, Normalherstellungskosten für Gebäudetypen), bei vermieteten Objekten können auch Ertragswertverfahren eingesetzt werden. Entsprechende Vorschläge sind bisher nicht umgesetzt worden. Bei Finanzanlagen würden eine effektive Kontrolle der inländischen Banken und Versicherungen sowie eine bessere grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Finanzbehörden Steuerhinterziehung und Steuerflucht erschweren.

Wenn die Politik Vermögen oder Vermögenserträge stärker besteuern will, kann sie die laufende Vermögensteuer wieder einführen. Eine Stärkung der vermögensbezogenen Besteuerung ergäbe sich ebenfalls, wenn die Unternehmens- und Kapitaleinkünfte bei der Einkommensteuer effektiver erfasst würden. Eine Vermögensteuer könnte auch zur Mindestbesteuerung von Vermögenserträgen eingesetzt werden. Ein Basisvermögen sollte steuerfrei bleiben, gleichermaßen bei Einkommensteuer und Vermögensteuer.

Unmittelbarer Handlungsbedarf besteht bei der Erbschaftsteuer. Die gegenwärtigen persönlichen Freibeträge reichen auch bei realistischer Bewertung des Grund- und Betriebsvermögens aus, den steuerfreien Übergang des durchschnittlichen Familienvermögens auf die engen Angehörigen zu gewährleisten.

Um die Wirkung der Höherbewertung zu mildern, könnten die Steuersätze im Eingangsbereich des Erbschaftsteuertarifs gesenkt werden. Auch unter Berücksichtigung von Freibeträgen (sowie unvermeidbaren Unterbewertungen beim Sachvermögen) ist eine beträchtliche "Besteuerungsmasse" vorhanden. Breite Bemessungsgrundlagen würden niedrige Steuersätze ermöglichen und Ausweich- und Anpassungsreaktionen der Steuerpflichtigen in Grenzen halten.

Überschlägige Schätzungen ergeben für das Jahr 2000 eine potentielle Bemessungsgrundlage der Vermögensteuer von 2,65 Bill. Euro, wenn ein Freibetrag von 250 000 Euro je Haushalt gewährt wird; bei einem Freibetrag von 500 000 Euro je Haushalt resultieren 1,59 Bill. Euro. Eine laufende Vermögensteuer von 1% könnte demnach ein Aufkommen von bis zu 26,5 Mrd. Euro bzw. 15,9 Mrd. Euro ergeben.

Bei der Erbschaftsteuer könnten eine verkehrswertnahe Bewertung der Immobilien und ein Abbau der Begünstigungen für das Betriebsvermögen ein zusätzliches Steueraufkommen von über 3 Mrd. Euro erzielen.