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Sachbeschädigung und Volksverhetzung

"Hetzjagd-Prozeß" beginnt

Vor dem 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Leipzig hat am Mittwoch die Revisionsverhandlung im so genannten Gubener Hetzjagd-Prozess begonnen. Acht der Angeklagten und zwei Nebenkläger hatten gegen das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 13. November 2000 Rechtsmittel eingelegt. Die Verteidiger wollen unter anderem geltend machen, dass ihre Mandanten für den Tod des Opfers nicht verantwortlich zu machen seien. Das Landgericht in der brandenburgischen Stadt hatte vor knapp zwei Jahren neun der insgesamt elf Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung des algerischen Asylbewerbers Omar Ben Noui in der Nacht zum 13. Februar 1999 verurteilt.

Die 17- bis 21-Jährigen wurden wegen Nötigung, Beleidigung, Sachbeschädigung und Volksverhetzung schuldig gesprochen. Drei von ihnen wurden zu Gefängnisstrafen zwischen zwei und drei Jahren verurteilt. Sechs weitere erhielten Bewährungsstrafen, zwei kamen mit Verwarnungen davon. Omar Ben Noui hatte auf der Flucht vor der grölenden Horde eine Haustürscheibe eingetreten, sich dabei die Kniekehlschlagader zerschnitten und war daran verblutet.