Sachbeschädigung und Volksverhetzung
"Hetzjagd-Prozeß" beginnt
Die 17- bis 21-Jährigen wurden wegen Nötigung, Beleidigung, Sachbeschädigung und Volksverhetzung schuldig gesprochen. Drei von ihnen wurden zu Gefängnisstrafen zwischen zwei und drei Jahren verurteilt. Sechs weitere erhielten Bewährungsstrafen, zwei kamen mit Verwarnungen davon. Omar Ben Noui hatte auf der Flucht vor der grölenden Horde eine Haustürscheibe eingetreten, sich dabei die Kniekehlschlagader zerschnitten und war daran verblutet.