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Staatsanwaltschaft plädiert auf Geldstrafen im Daschner-Prozess

Zur Bewährung

Im Folterprozess vor dem Frankfurter Landgericht hat die Staatsanwaltschaft gegen die beiden angeklagten Polizisten Geldstrafen beantragt. Der wegen Nötigung angeklagte Ex-Polizeivize Wolfgang Daschner soll demnach 180 Tagessätze á 150 Euro zahlen. Der mitangeklagte Kriminalbeamte Ortwin E. soll für 180 Tagessätze á 80 Euro aufkommen. Staatsanwalt Wilhelm Möllers plädierte allerdings auf eine Bewährungsfrist von zwei Jahren. Wenn die beiden Angeklagten sich in dieser Zeit bewähren, könne auf die Geldstrafe verzichtet werden. Sie sollen nach dem Willen der Anklage jedoch Auflagen von 5000 und 10 000 Euro zahlen.

Daschner und der zweite Polizeibeamte Ortwin E. müssen sich wegen einer Gewaltandrohung gegen den Entführer und Mörder Jakob von Metzlers, Magnus Gäfgen, verantworten. Schon in ihrer Anklageschrift war die Staatsanwaltschaft vom ursprünglichen und schwerer wiegenden Verdacht der Aussageerpressung abgerückt.

Mit den jetzt geforderten Bewährungs-Geldstrafen plädierte Möllers auf ein mildes Urteil. Die geforderte Geldstrafe entspreche der im Gesetz vorgesehenen Mindesthaftstrafe von einem halben Jahr.

Er sah zwar einen Schuldspruch als "unerlässlich und geboten" an, machte aber zugleich "massive Milderungsgründe" aus. Als erstes nannte er in diesem Zusammenhang das behauptete Motiv der Angeklagten, das Leben des - zum Zeitpunkt bereits toten - Kindes retten zu wollen.

Den Foltervorwurf sah Möllers nicht erfüllt. Gleichwohl sei mit dem Fall die "Tür zu einem verbotenen, dunklen Raum einen Spalt breit aufgemacht" worden, die es schnell wieder zu schließen gelte.