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Gesetz soll Diskriminierungen stoppen

Entwurf vorgestellt

Die rot-grüne Koalition hat am Mittwoch ihren Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz vorgestellt. Benachteiligungen wegen Geschlecht, ethnischer Herkunft, Alter, Religion oder Weltanschauung, sexueller Identität oder Behinderung sollen damit der Vergangenheit angehören. Mit der Regelung, dass auch Vermieter, Versicherungen und Gastwirte künftig bei Massengeschäften eine Begründung für Ungleichbehandlungen brauchen, geht Rot-Grün über die Vorgaben einer EU-Richtlinie hinaus. Der Entwurf sieht vor, dass Betroffene nicht mehr den vollen Beweis für eine unzulässige Diskriminierung erbringen müssen, sondern nur noch Tatsachen vorbringen müssen, die eine Diskriminierung belegen. Sie können sich dabei durch Verbände wie Gewerkschaften unterstützen lassen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßte den Entwurf, meldete aber Nachbesserungsbedarf an.

Bisher schon gilt ein Diskriminierungsverbot in der Arbeitswelt. Doch gerade Frauen hätten bisher eine gerichtliche Auseinandersetzung gescheut, sagte der für das Antidiskriminierungsgesetz zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Olaf Scholz. Sie würden jetzt durch die erweiterten Unterstützungsmöglichkeiten ermutigt, von ihren Rechten Gebrauch zu machen. Dazu soll auch eine Antidiskriminierungsstelle dienen, die beim Bundesfamilienministerium angesiedelt werden soll.

Der Gesetzentwurf sieht keine strafrechtlichen Sanktionen vor, sondern setzt auf Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Bei "Massengeschäften", die "nach gleichartigen Bedingungen und in einer Vielzahl von Fällen" angeboten werden, soll künftig eine Begründung für die abweichende Behandlung einzelner Personen gelten. Wohnungsvermieter könnten bereits bei drei bis fünf vermieteten Wohnungen betroffen sein, kündigte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, an. Ausnahmen sollen nur dann gelten, wenn der Eigentümer auf dem gleichen Grundstück wohnt, etwa bei Einliegerwohnungen.

"Aus menschenrechtlicher Perspektive ist es positiv, dass der Entwurf über eine Minimallösung hinausgeht und Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verbietet", begrüßte Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, den Entwurf. Entgegen vieler Stellungnahmen, die derzeit zu lesen seien, sei der Schutz vor Diskriminierung dem liberalen Menschenrechtsverständnis nicht wesensfremd, "sondern als Schutz gleicher Würde und gleicher Freiheiten immanent."

Das Institut bemängelte allerdings Schwachstellen des Gesetzentwurfes bei der Ausgestaltung der Antidiskriminierungsstelle und der Verbandsbeteiligung. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigten, dass eine starke und unabhängige Antidiskriminierungsstelle für die Wahrnehmung des gesetzlichen Schutzes zentrale Bedeutung habe, so Bielefeldt. "Die Stelle sollte stärkere Befugnisse bei der rechtlichen Beratung und Begleitung der Betroffenen erhalten, forderte Bielefeldt. Die Ernennung der Leitung solle zudem von der Legislaturperiode abgekoppelt werden, um die Unabhängigkeit der Arbeit zu gewährleisten. Der Begriff der 'Rasse' müsse aus dem Entwurf gestrichen werden. Das Merkmal 'ethnische Herkunft' sichere bereits den Rechtsschutz für Opfer rassistischer Diskriminierung.

Deutschland müsse nun auch das 12. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention ratifizieren. Dieses menschenrechtliche Instrument des Europarates, das die Bundesregierung bereits 2000 gezeichnet hatte, verstärkt den Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Behörden und Gesetze. Mit der deutschen Ratifikation würde das Protokoll in Kraft treten.