Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

Verankerung von Barrierefreiheit in der neuen Musterbauordnung

Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert

Berlin – Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert die Bauministerkonferenz auf, Standards der Barrierefreiheit künftig in baurechtliche Genehmigungsverfahren für öffentliche als auch für private Bauvorhaben grundsätzlich zu verankern. „Die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen beim Zugang und bei der Nutzung von Gebäuden werden in den Bauordnungen zu wenig systematisch berücksichtigt“, kritisiert Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle. „Drei Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland ist es an der Zeit, Bauwerke für alle Menschen zugänglich zu machen“, fordert Aichele anlässlich der Bauministerkonferenz am 20. und 21. September in Saarbrücken. Dort treffen sich die für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Bundesländer unter Beteiligung des Bundes und überarbeiten unter anderem die Musterbauordnung, die als Orientierungsrahmen für die Bauordnungen sämtlicher Länder dient. Diese wurde zuletzt 2008 aktualisiert.

Um Barrierefreiheit sicherzustellen, empfiehlt die Monitoring-Stelle, Bauherren, Architekten, Behörden und Sachverständige frühzeitig für Barrierefreiheit zu sensibilisieren und zu qualifizieren. „Barrierefreiheit bestimmt darüber, ob Menschen mit Behinderungen und Ältere ihr Leben selbständig führen und an allen gesellschaftlichen Lebensbereichen gleichberechtigt teilnehmen können“, erklärt Leander Palleit, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Monitoring-Stelle und Autor des heute veröffentlichten Papiers zu Zugänglichkeit.

Publikation:

Leander Palleit: Systematische „Enthinderung“: UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet zum Barriereabbau, Positionen Nr. 7, Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin, September 2012

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/publikationen/behindertenrechte.html

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention wurde auf Vorschlag der Bundesregierung im Jahr 2009 im Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin eingerichtet. Sie hat den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland zu begleiten.