ALG II-Empfänger, bitte umziehen!
Sozialverein kritisiert
Thomé nennt ein Beispiel: so das der 59-jährigen Sylvia R. Sie leide an einer schweren Diabetes, die ihr weite Wege unmöglich mache. Seit 29 Jahren wohne sie in unmittelbarer Nähe einer Apotheke, bei der sie sich ihre Medikamente regelmäßig besorge. Ihre derzeitige Miete liege 40 Euro über dem Mietsatz für zumutbaren Wohnraum, den die ARGE Wuppertal als zuständige Behörde für ALG-II-Empfänger zu zahlen bereit ist.
Tacheles hält die Umzugsaufforderung für rechtswidrig und sieht in ihr die Folge der unklaren Ausführungsbestimmungen, die für die für das ALG II zuständigen Behörden gelten. So mache sich eben jede Behörde vorläufig ihre eigenen Richtlinien, kritisiert Thomé.