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Staat trägt Risiko

3,6 Milliarden Euro Investitionsgarantien für Unternehmen

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Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums hat die Bundesregierung im Jahr 2005 für Direktinvestitionen von deutschen Unternehmen im Ausland und deren Erträge Investitionsgarantien von 3,6 Milliarden Euro übernommen. Die Garantien dienten den Angabne zufolge 74 Projekten in 18 Ländern. Dieses um 43 Prozent gesteigerte Deckungsvolumen stellt offenbar das zweithöchste seit Bestehen des Garantieinstruments 1960 dar. Bundeswirtschaftsminister Michael Glos rechtfertigte die staatlichen Milliardengarantien damit, dass die Bundesregierung durch die Investitionsgarantien Risiken für die Unternehmen abdecke. Sie trage damit dazu bei, die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu stärken.


Die hohe Zunahme bei den neuen Garantien sei zu einem wesentlichen Teil auf einige Großprojekte in der Türkei, in Indonesien und in Russland zurückzuführen. Die Länder mit dem über die Jahre gerechnet höchsten Garantiebestand seien China, Russland und die Türkei. Das Obligo des Bundes der Ende 2005 insgesamt bestehenden Garantien habe sich auf 16,5 Milliarden Euro erhöht.

"Investitionsgarantien bieten der deutschen Wirtschaft bei der Erschließung schwieriger Auslandsmärkte nachhaltig Unterstützung", so Glos. Sie leisteten damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des deutschen Standorts und zur "Schaffung" und Erhalt von Arbeitsplätzen in Deutschland.

Eine vom zuständigen Mandatar der Bundesregierung PriceWaterhouseCoopers durchgeführte Befragung von Unternehmen ergab, dass die Investitionsgarantien vor allem dafür in Anspruch genommen werden, um in neue Märkte einzutreten und um ausländische Märkte weiter auszubauen. Gerade solche Investitionen, die aus dem Motiv der Markterschließung und Marktsicherung getätigt werden, haben nach Auffassung des Wirtschaftsministeriums "in aller Regel positive Wirkungen auf die inländische Beschäftigung".

In einem Beispiel des Ministeriums wird auf die indirekte "Sicherung" von Arbeitsplätzen in der Zulieferindustrie verwiesen: "Ein Unternehmen aus der Kfz-Industrie, welches bisher den chinesischen Markt nicht oder nur in geringen Stückzahlen beliefert hat, plant die Montage von Bausätzen vor Ort, um den Markt nachhaltig zu erschließen. Durch deutsche Zulieferungen sichert dieses Projekt Arbeitsplätze in Deutschland."

Mit einem weiteren Beispiel möchte das Bundeswirtschaftsministerium zeigen, dass mit der Errichtung von Produktions- und Vertriebsstätten im Ausland Arbeitsplätze in Deutschland gesichert würden: "Ein deutsches Unternehmen aus der Elektronik-Zulieferindustrie hat im wesentlichen nur einen Hauptabnehmer, der auch im Ausland Fertigungsstätten aufbaut. Der deutsche Zulieferer sieht sich gezwungen, dem Kunden ins Ausland zu folgen und dort ebenfalls Produktions- und Vertriebsstätten zu errichten, um die Kundenbeziehungen nicht insgesamt zu gefährden. Dies sichert Arbeitsplätze in Deutschland", schreibt das Ministerium ohne anzugeben oder zu belegen, wie viele Arbeitsplätze auf diese Weise tatsächlich gesichert werden.

Ein Beispiel für die behauptete "Schaffung" einer nennenswerten Zahl von Arbeitsplätzen in Deutschland wird nicht gegeben. Auch insgesamt werden keine belastbaren Zahlen für die Sicherung oder Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland aufgrund der Investitionsgarantien genannt.

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