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"Günstigeres Mikroklima" beim Ferntransport von Tieren in Europa

Keine Transporthöchstdauer, kein Mindestplatzangebot

Am 5. Januar tritt eine neue EU-Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport in Kraft. Die Verordnung regelt die Randbedingungen für Ferntransporte von Tieren, die länger als acht Stunden dauern. Die entsprechenden Fahrzeuge müssen künftig nachgerüstet und "amtlich zugelassen" werden. Die neue Technik soll ein "günstigeres Mikroklima" für die Tiere gewährleisten. Auch seien die Tränkungsbestimmungen verschärft worden. Neu geborene Tiere dürfen nun in der ersten Woche nach der Geburt nicht mehr transportiert werden, anschließend schon. Entgegen dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag enthält die Verordnung keine neuen Bestimmungen zu den höchstzulässigen Beförderungszeiten und Besatzdichten, weil der Ministerrat der Mitgliedsstaaten "hierüber seinerzeit keine Einigung erzielen konnte", teilte die EU-Kommission mit.

Der für Gesundheitsfragen zuständige EU-Kommissar Markos Kyprianou habe sich jedoch verpflichtet, zu "diesen beiden wichtigen Aspekten des Tiertransports" Vorschläge zu unterbreiten. Diese "Vorschläge" sollen allerdings erst bis Ende 2009 vorliegen. Zu den Besatzdichten lägen bereits Stellungnahmen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit vor. Die Kommission werde in dieser Frage mit den Mitgliedstaaten und den Interessengruppen "in engem Kontakt bleiben".

Nach der nun in Kraft tretenden Verordnung müssen Fahrer und Betreuer an Schulungen teilnehmen und ab 2008 für den Umgang mit Tieren zugelassen sein. Offenbar soll die Verantwortung verstärkt von den Transportunternehmen auf die Fahrer übergehen: "Die Verantwortungskette werde über den Transportunternehmer hinaus auf Händler, Fahrer und sonstige während der Beförderung intervenierende Personen ausgedehnt." Da die Tiere beim Ver- und Entladen in der Regel besonders unter Stress stünden, gälten für diese Vorgänge ebenso wie für die dazu genutzten Einrichtungen künftig "strengere Bestimmungen", so die Kommission.

Neufahrzeuge, die für den Ferntransport von Tieren eingesetzt werden, müssen laut Verordnung künftig mit einem satellitengestützten Navigationssystem ausgestattet sein. "Dadurch werden sich die EU-Vorschriften für die Fahrt- und Ruhezeiten besser kontrollieren lassen. Bereits zugelassene Straßenfahrzeuge müssen spätestens im Jahr 2009 entsprechend nachgerüstet werden."

EU-Kommissar Kyprianou gibt sich mit der neuen Verordnung zufrieden: "Diese wichtige Rechtsvorschrift zum Tierschutz soll dazu dienen, die Tiere während Beförderungen über Land und auf See vor unnötigem Leiden und vor Verletzungen zu bewahren. Neu an den Sicherungsmaßnahmen für Tiere sind unter anderem höhere Standards für Fahrzeuge und Ausrüstung und strengere Anforderungen an die an den Transporten beteiligten Personen. Die Verordnung sieht auch eine striktere Durchsetzung der EU-Vorschriften vor, etwa mit Hilfe von Satellitennavigationssystemen".