Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

EU verhängt Rekord-Kartellstrafe von mehr als 400 Millionen Euro gegen Siemens

"Um den Eindruck echten Wettbewerbs zu erwecken"

Unmittelbar vor der Siemens-Hauptversammlung am Donnerstag gerät der Konzern weiter unter Druck. Nicht nur eine gigantische Korruptionsaffäre und die Pleite der ehemaligen Handysparte belasten Deutschlands zweitgrößten Industriekonzern schwer. Einen Tag nachdem neue Vorwürfe gegen amtierende Vorstände im Zusammenhang mit Schmiergeldern laut geworden waren, belegte die EU-Kommission den Konzern am Mittwoch mit einem Rekordbußgeld. Der Konzern soll sich maßgeblich an einem Kartell für Schaltanlagen beteiligt haben. Siemens will gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen. Die EU-Kommission beschrieb bemerkenswert offen, wie die Kartellabsprachen - auch auf der "Führungsebene" - getroffen wurden und wie versucht wurde, das Kartell zu verschleiern.

Die EU-Kommission verhängte gegen Siemens und weitere Elektronikkonzerne wegen der Beteiligung an dem Kartell Geldbußen von insgesamt knapp 751 Millionen Euro. Dies ist nach EU-Angaben die bislang höchste Strafe in einer Kartellsache.

Neben Siemens sind ABB, Alstom, AREVA, Fuji, Hitachi Japan AE Power Systems, Mitsubishi Electric Corporation, Schneider, Toshiba, VA Tech und eine frühere Alstom-Tochter, die vier Monate vor Ende des Kartells von Areva übernommen wurde, betroffen. Zur Siemens-Strafe von rund 397 Millionen Euro kommen weitere 22 Millionen Euro hinzu. Diese Strafe verhängte die EU-Kommission gegen den österreichischen Konzern VA Tech, den Siemens 2005 übernommen hat.

"Die Kommission hat ein Kartell beseitigt, das die öffentlichen Versorgungsunternehmen und die Verbraucher mehr als 16 Jahre lang betrogen hat, und damit erneut unter Beweis gestellt, dass sie nicht bereit ist, Kartelle und den durch sie bewirkten Schaden für die europäische Wirtschaft ungestraft zu lassen", sagte das für Wettbewerb zuständige Kommissionsmitglied Neelie Kroes. "Die Kommission hat auch gezeigt, dass sie in der Lage ist, selbst gegen Kartelle vorzugehen, die ihre Tätigkeiten mit modernsten Techniken verschleiern". Die Untersuchung, die durch einen Antrag von ABB auf Anwendung der Kronzeugenregelung von 2002 ausgelöst wurde, begann mit unangekündigten Nachprüfungen in den Geschäftsräumen betroffener Unternehmen im Mai 2004.

Die EU-Untersuchungen bei den Herstellern von gasisolierten Hochspannungsschaltanlagen liefen seit dem Jahr 2004. Bei den Konstruktionen handelt es sich um schwere elektrische Anlagen, die zur Kontrolle des Energieflusses in Stromnetzen eingesetzt werden. Sie gelten als wichtiger Bestandteil von schlüsselfertigen Umspannwerken.

Siemens wies den als "pauschal" bezeichneten Vorwurf der EU-Kommission zurück, von 1988 bis 2004 an einem Kartell im europäischen Markt beteiligt gewesen zu sein. Die Bußgelder seien "absolut überzogen" und "nicht nachvollziehbar", sagte der Vorstandsvorsitzende des zuständigen Siemens-Bereichs, Udo Niehage.

Er räumte allerdings Kartelle offen ein: Absprachen habe es von Oktober 2002 bis April 2004 bei einigen wenigen Projekten in Europa gegeben. Der Konzern kündigte deshalb an, vor dem Europäischen Gerichtshof gegen den Bescheid zu klagen.

Die Rekordstrafe dürfte den Druck auf den Vorstandsvorsitzenden Klaus Kleinfeld und den Aufsichtsratsvorsitzenden Heinrich von Pierer auf der Hauptversammlung am Donnerstag in München weiter erhöhen.

Erst am Dienstag hatte das "Wall Street Journal" unter Berufung auf Zeugenaussagen berichtet, dass die Vorstände Joe Kaeser und Rudi Lamprecht in das System schwarzer Kassen verwickelt gewesen sein sollen. Siemens hatte das umgehend dementiert.

EU-Kommission: "Das Kartell"

Aufgrund zahlreicher Dokumente, darunter zweier schriftlicher Vereinbarungen aus dem Jahr 1988, und Unternehmenserklärungen, die der Antragsteller vorgelegt hatte, sowie von Beweisen, die die Kommission bei ihren Nachprüfungen vorgefunden hatte, gelangte die Kommission in ihrer Untersuchung zu dem Ergebnis, dass die Unternehmen an einem rechtswidrigen Kartell mitgewirkt hatten. Die Kommissionsakte umfasst rund 25.000 Seiten mit Beweisunterlagen, die sich über den gesamten Kartellzeitraum erstrecken.

Spätestens seit 1988, als sie eine schriftliche Vereinbarung trafen, unterrichteten die Anbieter sich gegenseitig von Aussreibungen für GIS und koordinierten ihre Gebote, "um jedem Kartellmitglied den ihm aufgrund der vereinbarten Quote zustehenden Anteil an Projekten zu sichern", teilte die EU-Kommission mit. "Ersatzweise hatten sie vereinbart, Mindestgebotspreise einzuhalten. Ferner einigten sich die Kartellmitglieder, dass die japanischen Unternehmen nicht in Europa und die europäischen Unternehmen nicht in Japan verkaufen. In Europa ausgeschriebene Aufträge wurden üblicherweise entsprechend den Kartellregeln untereinander aufgeteilt; erhielt ein Mitglied den Zuschlag für ein Projekt außerhalb seines Stammlandes, wurde dies seiner Gesamtquote zugerechnet."

Strategische Absprachen "auf Führungsebene"

"Die Kartellmitglieder trafen sich regelmäßig. Dabei wurden auf Führungsebene strategische Fragen erörtert, während auf niedrigerer Ebene Projekte aufgeteilt und für die Unternehmen, die bei den entsprechenden Aufträgen leer ausgehen sollten, Scheinangebote vorbereitet wurden, um den Eindruck echten Wettbewerbs zu erwecken", so die Kommission.

Die Kartellmitglieder "verwendeten ausgeklügelte Mittel, um ihre Fühlungnahmen zu verbergen". So seien sowohl für die Unternehmen als auch für einzelne Personen Codenamen verwendet worden. "In den letzten Jahren des Kartells kommunizierten die Mitglieder über anonyme E-Mail-Adressen mittels verschlüsselter Botschaften."

In einer Nachricht zwischen zwei Organisatoren des Kartells heiße es: "Zugang zu (unserem Mailsystem) vom privaten PC oder sonstigem Computer, der leicht mit Ihnen in Verbindung gebracht werden kann, ist absolut zu unterbinden. Dies gefährdet die Sicherheit des ganzen "Kartell-)Netzes. Ebenfalls absolut zu unterbinden ist das Senden von Emails von Ihrem Firmencomputer an ein AMB (das heißt ein anonymer Briefkasten). Auch dadurch wird die Sicherheit des ganzen Netzes gefährdet."