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Rund 22.000 Euro Ordnungsgeld für Ex-Innenminister Schily

140.000 Euro von Siemens?

Der ehemalige Innenminister und heutige SPD-Bundestagsabgeordnete Otto Schily muss ein Bußgeld von rund 22.000 Euro zahlen. Das entschied das Bundestagspräsidium am 23. April einvernehmlich, weil sich Schily geweigert hatte, seine Nebentätigkeiten als Abgeordneter offenzulegen. Schily kündigte an, dagegen klagen zu wollen. Schily hatte sich trotz mehrmaliger Aufforderung geweigert, Nebeneinkünfte aus seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt detailliert offenzulegen, obwohl die Parlamentarier nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu verpflichtet sind. Medienberichten zufolge soll Schily als anwaltlicher Berater des Siemens-Konzerns zwischen März und September 2007 etwa 140.000 Euro eingenommen haben.

Schily hatte lediglich angegeben, seine Gesamteinnahmen als Anwalt betrügen mehr als 7000 Euro monatlich. Er wies Vorwürfe zurück, er missachte das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Das Urteil habe sich mit der Schweigepflicht des Anwalts gar nicht befasst. Schily befürchtet, dass bei genauen Angaben über die Einnahmen als Anwalt beim Bundestagspräsidenten Rückschlüsse auf die Identität seiner Mandaten möglich sind. "Bei weniger als zehn Mandanten lässt sich das schnell herausfinden", sagte Schily.

Schily habe "anwaltliche Mandate, die er seit dem 1. Januar 2006 wahrgenommen hat und die mit anzeigepflichtigen Beträgen vergütet wurden, nicht angezeigt" und somit gegen die Verhaltensrichtlinien für Abgeordnete verstoßen, hieß es einer Mitteilung des Bundestages. Das Bundestagspräsidium habe deswegen ein Ordnungsgeld in Höhe von drei Monatsdiäten verhängt. Seit Jahresbeginn liegen die monatlichen Diäten bei 7339 Euro.

Vertreter mehrerer Fraktionen begrüßten die Entscheidung des Parlamentspräsidiums. Schilys Fraktionskollege, der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz, nannte sie "folgerichtig und logisch". "Unsere Verhaltensregeln gelten für alle - sogar für den berühmten und bedeutenden Otto Schily", betonte Wiefelspütz.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Jörg van Essen, verwies zwar auf die Konflikte für Anwälte, die zur Verschwiegenheit ihrer Tätigkeit und zugleich zur Offenlegung von Einkünften daraus verpflichtet seien. Das Bundesverfassungsgericht habe aber für Rechtsklarheit gesorgt. "Jeder Abgeordnete muss sich rechtstreu verhalten. Das gilt auch für Otto Schily", sagte Essen.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, sagte: "Auch Otto Schily steht nicht über Recht und Gesetz." "Für wen hält sich dieser Herr eigentlich?", fragte Beck.

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Links-Fraktion, Dagmar Enkelmann, betonte ebenfalls, das Ordnungsgeld gegen Schily sei "völlig berechtigt". Sie bedaure sogar, dass nicht die volle Höhe des Strafmaßes ausgeschöpft worden sei. "Das hätte ein deutliches Zeichen gesetzt, dass es der Bundestag mit der Durchsetzung der von ihm selbst beschlossenen Richtlinien zur Transparenz ernst meint", so Enkelmann. Es gebe, was die Transparenz möglicher Interessenkonflikte betreffe, sehr wohl noch Änderungsbedarf beim Abgeordnetenrecht. "Die Wählerinnen und Wähler haben ein Recht darauf zu erfahren, für wen und für welchen Preis die Abgeordneten außerhalb ihres Mandats tätig sind. Das kann, wie schon die aktuelle Praxis zeigt, auch geschehen, ohne dass berechtigte Interessen Dritter verletzt werden."