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Mindestlohn-Pläne in der Kritik

Branchenspezifisch

Die Mindestlohn-Pläne von Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) stoßen weiter auf Kritik. Die Union forderte statt neuer Regelungen zunächst die wirksame Anwendung bestehender Vorschriften. Der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) droht im Falle der Einführung eines tariflichen Mindestlohns für die Zeitarbeitsbranche mit dem Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Das Bundesarbeitsministerium wies unterdessen einen Zeitungsbericht zurück, wonach Müntefering einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von fünf Euro plane. Müntefering strebe nach wie vor den branchenspezifischen Mindestlohn auf der Basis von Tarifverhandlungen an, sagte ein Sprecher. Der Linksabgeordnete Werner Dreibus bezeichnete Münteferings Vorschlag als "Subventionsinstrument".

Die große Koalition wolle Anfang März Vorschläge beraten, wie Mindestlöhne "in bestimmten Branchen" umgesetzt werden könnten. Dafür sollten die Bedingungen für deren Aufnahme in das Entsendegesetz geprüft werden. In Frage kämen neben der Zeitarbeit unter anderem auch das Friseurgewerbe, der Einzelhandel und der Bereich Postdienste.

CSU-Sozialexperte Max Straubinger sagte, dass sittenwidrige Löhne bereits heute strafbar seien. "Wir müssen an der Frage der Durchsetzbarkeit arbeiten." Der CSU-Politiker trat zugleich dem Eindruck entgegen, eine Einigung über Mindestlöhne stehe in der Koalition bereits kurz bevor. Vielmehr lehne die Union Mindestlöhne weiter grundsätzlich ab. Müntefering hatte sich in den vergangenen Tagen mehrfach zuversichtlich gezeigt, dass es in der großen Koalition eine rasche Einigung geben werde.

Der AMP-Vorstandsvorsitzende Peter Mumme warnte, dass ein festgesetzter Mindestlohn gegen die Koalitionsfreiheit der Tarifparteien verstoße. Inzwischen würden für nahezu alle Zeitarbeitsbetriebe tarifliche Vereinbarungen gelten, argumentierte er. Daher gebe es keinen Regelungsgrund.

Während der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen eine Aufnahme in das Entsendegesetz unterstützt, lehnt der AMP, der nach eigenen Angaben rund 1000 Mitglieder repräsentiert, dies ab. In der Zeitarbeitsbranche gibt es derzeit mehrere konkurrierende Tarifverträge. AMP befürchtet, dass bei einer Aufnahme der Branche in das Entsendegesetz die Tarifvereinbarung des Verbands mit den christlichen Gewerkschaften ihre Gültigkeit verliert.

Der gewerkschaftliche Sprecher der Linksfraktion Dreibus sagte, die Crux von Münteferings Vorschlag sei "die Subvention der Unternehmen". Gerade für die Entwicklung niedriger Einkommen seien Lohnsubventionen Gift. Das könne man deutlich in Frankreich sehen. "Dort beziehen rund 17 Prozent aller Beschäftigten den gesetzlichen Mindestlohn, so viele wie in keinem anderen Land der EU. Schuld daran sind staatliche Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Sie machen es für Unternehmen attraktiv, nicht mehr als den Mindestlohn zu zahlen, weil sie so das meiste Geld vom Staat bekommen." Mit Münteferings Vorschlag würden niedrige Löhne zementiert, fürchtet Dreibus. Damit würde den Beschäftigten "ein Bärendienst" erwiesen.

Die Höhe des von Müntefering vorgeschlagen Mindestlohns sei "inakzeptabel". Nehme man etwa die Pfändungsfreigrenze von derzeit rund 1000 Euro zum Maßstab, müsste der Mindestlohn bei rund 8 Euro brutto die Stunde liegen, so Dreibus. "Alles andere wäre eine Verhöhnung der Menschen, die trotz Arbeit in Armut leben."

Zudem wäre "ein solcher flächendeckende Kombilohn – der eigentlich Kombigewinn heißen müsste, weil die Unternehmen und nicht die Beschäftigten von der staatlichen Subvention profitieren – eine Abkehr vom Prinzip Existenz sichernder Löhne: Die Unternehmen würden aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung entlassen." Im Gegenzug würden die Beschäftigten über ihre Steuern den Gewinn der Unternehmen steigern. "Das wäre grotesk", meint Dreibus.

Der frühere US-Präsident Franklin D. Roosevelt habe einmal gesagt: "Unternehmen, deren Existenz lediglich davon abhängt, ihren Beschäftigten weniger als einen zum Leben ausreichenden Lohn zu zahlen, sollen in diesem Land kein Recht mehr haben, weiter ihre Geschäfte zu betreiben." Das sollte, so Dreibus, auch für Deutschland gelten.

Bereits heute würden über drei Millionen Arbeitsplätze vom Staat bezuschusst: Mini- und Midi-Jobs und ALG II-Aufstocker. Das habe "wesentlich zur Vernichtung regulärer Arbeitsplätze, zu Finanzierungsproblemen der Sozialversicherungen und zur Verunsicherung und Verarmung von Beschäftigten" beigetragen. Ein weiteres "Subventionsinstrument" würde diese Entwicklungen noch verstärken. "Richtig wäre das Gegenteil: Schluss mit sozialversicherungsfreier oder bezuschusster Beschäftigung."