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EU-Kommission genehmigt 2-Millionen-Subvention für Peene-Werft

Höchstsatz

Die EU-Kommission hat eine regionale Investitionsbeihilfe Deutschlands für die Peene-Werft in Höhe von rund 2 Millionen Euro genehmigt. Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass sich die Investition auf die für die Steigerung der Produktivität erforderliche Modernisierung der Werft beschränke. Die Subvention führe "nicht zu einer unverhältnismäßigen Kapazitätserweiterung". In der Werft werden hauptsächlich Spezial- und Containerschiffe gebaut. Die Investitionskosten für die Modernisierung der Werft belaufen sich auf 9 Millionen Euro. Deutschland möchte jetzt das Vorhaben mit 2,025 Millionen Euro unterstützen, was der höchsten nach den Schiffbau-Rahmenbestimmungen zulässigen Beihilfeintensität von 22,5 Prozent entspricht.

Im Januar 2007 hatte Deutschland die EU von seiner Absicht unterrichtet, der Peene-Werft eine regionale Investitionsbeihilfe zu gewähren. Standort der Peene-Werft ist Wolgast in Mecklenburg-Vorpommern , einer Region mit unter dem EU-Durchschnitt liegendem Lebensstandard und hoher Arbeitslosigkeit. In solchen Gebieten können staatliche Beihilfen zur Förderung der regionalen Entwicklung genehmigt werden.

Für staatliche Schiffbaubeihilfen gelten in der EU mit den Rahmenbestimmungen für Beihilfen an den Schiffbau besondere Vorschriften. Diese Bestimmungen sind laut EU-Kommission strenger als die allgemeinen Vorschriften über regionale Investitionsbeihilfen, weil lediglich Investitionen in die Sanierung und Modernisierung bestehender Werften zum Zwecke der Produktivitätssteigerung anerkannt werden. Die Rahmenbestimmungen sollen unter anderem gewährleisten, dass Investitionen, die lediglich der Schaffung neuer Kapazitäten dienen, nicht durch staatliche Beihilfen unterstützt werden.

Die geplante Investitionsbeihilfe soll der Werft den Angaben zufolge eine Steigerung der Produktivität ermöglichen, vor allem durch Erhöhung des Automationsgrades, erhebliche Verringerung der Arbeiten im Freien, bessere Gestaltung des Produktionsprozesses auf dem Betriebsgelände, Bau größerer Schiffe bei gleicher Montagedauer im Trockendock und Wiedereingliederung von Arbeiten, die vorher an Subunternehmer vergeben wurden. Die Investition führt laut EU-Kommission dennoch "nicht zu einer unverhältnismäßigen Kapazitätserweiterung".

Die Entscheidung ist die vierte in einer Reihe neuerer Entscheidungen über regionale Investitionsbeihilfen für den Schiffbau, in denen die Kommission klargestellt hat, nach welchen Maßstäben sie Schiffbaubeihilfen beurteilt. Die drei anderen betrafen die Volkswerft Stralsund, die Rolandwerft und die Werft Komárno.