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Rahmenvertrag für die Beschaffung von IT-Systemen in Bundesbehörden

Der Wirtschaft weit entgegengekommen

Das Bundesinnenministerium hat am 27. August ein verbindliches Vertragsmuster für Bundesbehörden bei der Beschaffung von IT-Systemen veröffentlicht. Bei dem neuen so genannten EVB-IT Systemvertrag geht es um die Regelungen beim Einkauf von Computern und Software für die Behörden des Bundes. In der Vergangenheit wurden bei derartigen Geschäften mit der Wirtschaft offenbar erhebliche Steuergelder in den Sand gesetzt. So heißt es auf der Website der "Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung" unverblümt: "Angesichts steigender Investitionen in komplexe IT-Systeme und nicht durchgängig positiver Erfahrungen bei der Projektabwicklung mit der Wirtschaft wurde auf Seite der öffentlichen Auftraggeber in den letzten Jahren die Nachfrage nach einem solchen Mustervertrag immer dringender." Die Wirtschaft feilschte offenbar hart um den neuen Mustervertrag. So teilte das Bundesinnenministerium mit, man sei der Wirtschaft weit entgegengekommen und dennoch habe diese dem Mustervertrag letztlich nicht zugestimmt.

"Der Veröffentlichung des EVB-IT Systemvertrags gingen langwierige Verhandlungen mit der Wirtschaft voraus, um - wie bisher bei den schon bestehenden Vertragstypen - diese im gemeinsamen Einvernehmen zu verabschieden", so das Innenministerium. "Obwohl die öffentliche Hand der Wirtschaft in entscheidenden Punkten wie zum Beispiel der Haftung und der Nutzungsrechte weit entgegen kam, konnte zu entscheidenden Regelungen, insbesondere zu Art und Umfang der Nutzungs- und Eigentumsrechte, zu den Abnahmemodalitäten und Verjährungsfristen keine Übereinstimmung erzielt werden. Eine Zustimmung der Wirtschaft ist daher nicht erfolgt."

Das Ministerium ergänzt, dass es "zukünftigen Verhandlungen" mit den betroffenen Wirtschaftsverbänden zu diesem und auch zu weiteren Vertragsmustern grundsätzlich positiv gegenüber stehe.

Das jetzt veröffentlichte Vertragsmuster ist für die Behörden des Bundes verbindlich. Der Vertrag unterliegt einheitlich dem Werkvertragsrecht und statuiert den Angaben zufolge "erstmals eine Gesamtverantwortlichkeit des Auftragnehmers für die Funktionsfähigkeit des IT-Systems insgesamt". Offenbar ist in der Vergangenheit bei der Beschaffung von IT-Systemen vieles schief gelaufen.