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Karlsruhe kippt Fünf-Prozent-Hürde in Schleswig-Holstein

Erfolg für Grüne und Linke

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Fünf-Prozent-Hürde bei den schleswig-holsteinischen Kommunalwahlen gegen das Grundgesetz verstößt. Die Klage der schleswig-holsteinischen Grünen und der Partei Die Linke hatte damit Erfolg. Nach Ansicht der Karlsruher Richter verletzt die Sperrklausel kleinere Parteien in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb. Es gebe keine ausreichenden Gründe für die Beibehaltung der Klausel. Die Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen sei in Schleswig-Holstein auch ohne die Klausel gesichert.

Die Fraktionen im schleswig-holsteinischen Landtag wollen nun noch vor der Kommunalwahl im Mai die Fünf-Prozent-Hürde aus dem Kommunalwahlrecht entfernen. Der Innen- und Rechtsausschuss beschloss am 13. Februar in Kiel, in der Februar-Sitzung des Plenums einen entsprechenden Gesetzentwurf zu beraten.

Die Grünen hatten sich dagegen gewandt, dass ihr Gesetzentwurf zur Abschaffung der seit 1959 im Kommunalwahlgesetz vorgesehenen Fünf-Prozent-Klausel im Dezember 2006 mit der Mehrheit von CDU und SPD im Landtag abgelehnt worden war. Das Parlament habe die Klausel "ohne hinreichende Begründung beibehalten", hieß es in der Organklage.

Aus Sicht der Grünen hätte der Landtag die Erfahrungen, die andere Bundesländer ohne die Sperrklausel gemacht haben, auswerten müssen. Eine Fünf-Prozent-Hürde gebe es nur noch in 3 von 13 Flächenländern und den Stadtstaaten.

Grünen-Landeschefin Marlies Fritzen sprach von einem "Gewinn für die Demokratie, nicht nur für die kleinen Parteien". Das Gericht habe insbesondere auch die Interessen der Wählergemeinschaften berücksichtigt, sagte Fritzen.

Linke-Landessprecherin Antje Jansen verspricht sich vom Wegfall der Wahlhürde eine "lebendigere, demokratische Kultur in den Räten und Kreistagen".

Auch die Volksinitiative für "Mehr Demokratie beim Wählen" und der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) begrüßten die Entscheidung des BVerfG. "Der einzige Nutzen einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen besteht darin, dass die CDU und die SPD damit kleine Parteien von der demokratischen Mitsprache in den Kommunen fernhalten", sagte der SSW-Landesvorsitzende Flemming Meyer.

Dagegen warnten die Fraktionschefs von CDU und SPD, Johann Wadephul und Ralf Stegner, vor der Gefahr, dass künftig radikale Splittergruppen in die kommunalen Parlamente einziehen könnten.