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EU-Reformvertrag auf Karlsruher Prüfstand

Richter di Fabio skeptisch

Der EU-Reformvertrag von Lissabon steht auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts. In der mündlichen Verhandlung verteidigte die Bundesregierung am Dienstag (10. Februar) in Karlsruhe das Vertragswerk. In den anhängigen Verfassungsklagen wird vor allem gerügt, dass es durch die Verlagerung von Kompetenzen auf die EU zu einer "Entmachtung" des Bundestags und einem "Verlust der staatlichen Souveränität Deutschlands" komme. EU-Rechtsakte seien zudem nicht ausreichend demokratisch legitimiert.

Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) sagte demgegenüber, der EU-Vertrag sichere "die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit" der Europäischen Union und leiste "notwendige Schritte zu mehr Effizienz und mehr Transparenz". Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sagte: "Der Vertrag beeinträchtigt die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland nicht."

Das Vertragswerk erweitert unbestritten die Zuständigkeiten der EU. Die Richter prüfen, ob Deutschland mit seinem Zustimmungsgesetz zu dem EU-Vertrag gegen das Grundgesetz verstoßen hat.

Gerichtsvizepräsident Andreas Voßkuhle sagte, das Grundgesetz habe sich von Anfang an durch eine besondere Europa- und Völkerrechtsfreundlichkeit ausgezeichnet. "Wie weit diese Freundlichkeit geht, ist Gegenstand dieses Verfahrens", so Voßkuhle.

Der Berichterstatter des Zweiten Senats, Verfassungsrichter Udo di Fabio, äußerte sich skeptisch: "Ist es denn ein Gewinn für den Staat, wenn er eine Kompetenz, die er bislang allein ausgeübt hat, überträgt?" Der Richter fragte, "ob der Gedanke des 'Immer Mehr" in der Tendenz nicht doch freiheitsgefährdend ist?".

Der Zweite Senat erörtert in zweitägiger Verhandlung die Klagen des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler, der Linksfraktion im Bundestag und des ÖDP-Bundesvorsitzenden Klaus Buchner. Zudem liegt den Richtern die Verfassungsbeschwerde einer Gruppe um den Juristen Franz Ludwig Schenk Graf von Stauffenberg vor.

Aus Sicht Gauweilers wird die EU durch den Vertrag "zu einem eigenen Staat", womit der Verlust der souveränen Staatlichkeit Deutschlands verbunden sei. Sein Prozessbevollmächtigter, der Staatsrechtler Dietrich Murswiek, betonte, durch den Vertrag werde "das notorische Demokratiedefizit der EU vergrößert". Das Europäische Parlament werde "in einem undemokratischen Verfahren" gewählt.

Steinmeier vertrat hingegen die Auffassung, der Lissabon-Vertrag stärke "die demokratischen Grundlagen der EU nachdrücklich". Der Außenminister warnte vor einem "Rückzug ins nationale Schneckenhaus".

Linkspartei-Chef Oskar Lafontaine rügte, der EU-Vertrag schreibe eine "marktradikale" Wirtschaftsordnung fest, die "gerade grandios gescheitert" sei. Gauweiler kritisierte, es habe im Bundestag und den Fachausschüssen keine intensive Debatte um den EU-Vertrag gegeben.

Der Lissabon-Vertrag kann nur in Kraft treten, wenn er von allen 27 EU-Mitgliedsländern ratifiziert wird. Bislang ist dies in Irland, Tschechien, Polen und Deutschland nicht geschehen. Bundespräsident Horst Köhler will das Urteil des Verfassungsgerichts abwarten.