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Gericht verhandelt kommende Woche über längere Laufzeit von Biblis A

"Widerspricht dem Atomgesetz"

Der Rechtsstreit zwischen den Energiekonzern RWE und dem Bundesumweltministerium um eine Laufzeitverlängerung für das südhessische Atomkraftwerk Biblis A geht in seine entscheidende Phase. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat für Mittwoch kommender Woche eine mündliche Verhandlung angesetzt. Möglicherweise wird das oberste hessische Verwaltungsgericht noch am gleichen Tag einen Beschluss fällen. Dies hänge vom Verlauf der Verhandlung ab, sagte ein Sprecher des VGH am 18. Februar auf Anfrage.

RWE will auf Biblis A Reststrommengen des stillgelegten Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich übertragen. Dadurch soll der bereits über 30 Jahre alte Meiler bis 2012/2013 am Netz bleiben. Ohne die Übertragung wäre für Biblis A nach RWE-Berechnungen im Herbst 2009 Schluss. Das Bundesumweltministerium hat die Forderung von RWE abgelehnt. Die Übertragung des Stromkontingents widerspreche dem Atomgesetz und dem Atomkonsens aus dem Jahr 2000, entschied das Ministerium vergangenes Jahr.

Für den Fall einer Ablehnung hatte RWE bereits hilfsweise beantragt, Strommengen des Atomkraftwerks Lingen auf Biblis A zu übertragen. Hierüber hat das Ministerium noch nicht entschieden, wie es hieß.

Biblis A ist der älteste deutsche Reaktor, der noch in Betrieb ist. Seit der Inbetriebnahme 1974 machte er mit Pannen immer wieder Schlagzeilen.

Unabhängig von dem Verfahren um eine Laufzeitverlängerung sind beim Kasseler VGH derzeit noch Klagen von Atomkraftgegnern anhängig, mit denen eine endgültige Stilllegung der beiden Reaktorblöcke A und B erreicht werden soll.