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Politische Verschiebung im Bundesrat möglich

Regierungsbildung in Hessen und Hamburg

Bei der Bürgerschaftswahl am Sonntag in Hamburg entscheiden die Wähler auch mit über das künftige Machtgefüge im Bundesrat, auch wenn der Stadtstaat dort lediglich über 3 der insgesamt 69 Länder-Stimmen verfügt. Dabei werden die Auswirkungen des Hamburger Wählervotums auf das Stimmverhältnis in der Länderkammer geringer sein als die noch offene Regierungsbildung in Hessen, bei der es um 5 Bundesrats-Stimmen geht.

Da es im neuen hessischen Landtag weder für eine neue CDU-Alleinregierung noch für eine CDU/FDP-Koalition eine Mehrheit gibt, ist die bisherige schwarz-gelbe Mehrheit im Bundesrat mit der Wahl einer neuen Landesregierung dahin: Bislang lagen die Unions-regierten Länder Bayern, Hamburg, Hessen, Saarland und Thüringen mit insgesamt 21 Stimmen sowie die CDU/FDP-Koalitionen von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen mit zusammen 18 Stimmen gemeinsam 4 Stimmen über der im Bundesrat meist erforderlichen absoluten Mehrheit von 35 Stimmen. Ohne die 5 Hessen-Stimmen kommen sie dagegen nur noch auf 34 Stimmen.

Daran würde auch eine Fortführung der Hamburger CDU-Alleinregierung oder eine schwarz-gelbe Koalition in der Hansestadt nichts ändern. Jede andere Konstellation in dem Stadtstaat würde dagegen das konservativ-liberale Lager im Bundesrat weiter schwächen.

Die Regierungsparteien der großen Koalition im Bund wiederum, Union und SPD, verfügen schon seit der Wahl in Bremen von 2007 auch gemeinsam nicht mehr über die für Verfassungsänderungen erforderliche Zweidrittelmehrheit im Bundesrat. Diese Mehrheit von 46 Stimmen ließe sich auch mit schwarz-roten Koalitionen sowohl in Hessen als auch in Hamburg nicht zurückerobern.

Beide Länder zusammen verfügen über 8 Bundesrats-Stimmen. Die großen Koalitionen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein stellen gemeinsam 19 Stimmen. Hinzu kämen 13 Stimmen der verbleibenden Unions-Alleinregierungen in München, Erfurt und Saarbrücken sowie die 4 Stimmen des SPD-regierten Rheinland-Pfalz - macht für Union und Sozialdemokraten zusammen 44 Stimmen und damit zwei unter der Zweidrittelmarke.

Je nach Hamburger Wahlausgang und hessischer Regierungsbildung könnte dagegen im Bundesrat die Gesamtheit "linker" Konstellationen gestärkt werden. Sie sind derzeit in den drei Varianten der Mainzer SPD-Alleinregierung (4 Stimmen), der rot-roten Berliner Koalition (4 Stimmen) und dem rot-grünen Regierungsbündnis von Bremen (3 Stimmen) in der Länderkammer vertreten und stellen dort insgesamt 11 Stimmen.

Mit Rot-Grün in Hamburg stiege dieser Anteil auf 14 Stimmen; bei einer von der Linkspartei tolerierten SPD/Grünen-Koalition oder einer SPD-Minderheitsregierung in Hessen wären dann gar 19 Stimmen zu verzeichnen. Von einer zumindest rechnerischen Mehrheit wie im Bundestag wären SPD, Linkspartei und Grüne damit in der Länderkammer auch gemeinsam allerdings nach wie vor weit entfernt.