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Bundestag-Mehrheit lockert Stammzellgesetz bei zahlreichen Gegenstimmen

Bundestag lockert Stammzellgesetz

Die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen in Deutschland wird erleichtert. Dies beschloss der Bundestag am 11. April in Berlin. In namentlicher Abstimmung votierten 346 Abgeordnete für eine einmalige Verschiebung des Stichtags für zur Forschung freigegebenen Stammzellen auf den 1. Mai 2007. Dagegen stimmten 228 Parlamentarier, 6 enthielten sich. Bisher kann in Deutschland nur an embryonalen Stammzellen geforscht werden, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden und aus dem Ausland stammen.

Zuvor waren im Parlament sowohl ein Vorstoß zur völligen Abschaffung der Stichtagsregelung als auch ein Gesetzentwurf zum Verbot der Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen gescheitert.