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90 Jahre Betriebsräte

Krisenmanager

Am 4. Februar 1920 trat das Betriebsrätegesetz als Vorläufer der heutigen Betriebsverfassung in Kraft. Seitdem gibt es – unterbrochen durch den Faschismus – demokratisch gewählte BelegschaftsvertreterInnen in Betrieben und Aufsichtsräten.

Besonders in Krisen bewähren sich Betriebsräte als Teil der industriellen Demokratie. Diese soll die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb vor unternehmerischer Willkür schützen, den Betriebsfrieden sichern und zugleich auch die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken. Beschäftigte, die durch Betriebsräte vertreten sind, werden vielfach besser bezahlt und haben bessere Arbeitsbedingungen.

Krisenmanager

Die derzeitige Wirtschafts- und Finanzkrise zeigt nach Auffassung von DGB-Vorstandsmitglied Dietmar Hexel deutlich, wie wichtig Betriebsräte und mitbestimmte Aufsichtsräte für Stabilität und Entwicklung von Unternehmen sind. "Überall bewähren sich Betriebsräte als Krisenmanager", so Hexel am 3. Februar. Allerdings fehle es ihnen auch heute noch an gleichberechtigter Macht.

"Wirksame demokratische Kontrolle gibt es nicht"

"Echte Teilhabe und wirksame demokratische Kontrolle der Unternehmensleitung durch die Beschäftigten gibt es nicht", kritisiert Hexel. "Betriebsräte haben auch heute noch keine wirtschaftliche Mitbestimmung." In Aufsichtsräten seien Arbeitnehmer stets in der Minderheit.

"Zerstörerische Unternehmenspolitik bei einigen Banken oder menschenverachtende Praktiken wie bei Schlecker zeigen, dass die Rechte der Arbeitnehmer auch 90 Jahre nach dem Betriebsrätegesetz noch nicht ausreichen", so der DGB-Vorstand. In der sich ändernden Arbeitsgesellschaft der Zukunft seien Beteiligung, Mitbestimmung und Mitverantwortung Voraussetzungen für Erfolg.

Weimarer Verfassung führte gleichberechtigte Mitwirkung ein

Artikel 165 der Weimarer Verfassung bestimmte 1919 erstmals, neben der Tarifautonomie, die gleichberechtigte Mitwirkung der ArbeiterInnen und Angestellten in den Unternehmen. Das Betriebsrätegesetz 1920 war ein Ausführungsgesetz und ein Baustein für die industrielle Demokratie, entstanden nach einer schweren Krise in der Geburtsstunde der parlamentarischen Demokratie. Die Idee war und ist: verantwortliche Mitbestimmung bei der Steuerung und Lenkung der Unternehmen und Betriebe.“

Betriebsrätegesetz - Folge heftiger Auseinandersetzungen

Dem Betriebsrätegesetz 1920 waren heftige Auseinandersetzungen vorausgegangen - im Parlament und auf der Straße. Nach 1918 hatten teilweise Arbeiter- und Soldatenräte die Leitung der Betriebe übernommen. Sie forderten bessere Arbeitsbedingungen, den Acht-Stunden-Tag, Demokratie und wirtschaftliche Mitbestimmung.

Der Rat der Volksbeauftragten unter Friedrich Ebert und die Mehrheit der Versammlung der Arbeiter- und Soldatenräte sprachen sich gegen weitreichende Sozialisierungsvorstellungen und für eine parlamentarische Demokratie mit tarifautonomen Arbeitsmarktstrukturen aus. Nach 1945 wurden weitere Verbesserungen von den Gewerkschaften erreicht.

März bis Juni 2010: Betriebsratswahlen

Von März bis Juni 2010 werden wieder Betriebsräte neu gewählt. Heute reichen fünf wahlberechtigte Beschäftigte für die Gründung eines Betriebsrats aus. Das absolute Kündigungsverbot gilt auch für Wahlvorstände und –akteure. Die Behinderung von Betriebsratswahlen ist strafbar.