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Gesundheit: Damit Patienten sich überall in Europa in sicheren Händen wissen

Patientenrechte und medizinischer Versorgung in der EU

Fallen für mich Kosten an, wenn ich während meines Urlaubs zum Arzt muss? Trägt meine Krankenversicherung die Kosten, wenn ich im Ausland eine Kur besuche? Wann sollte ich eine Auslandreisekrankenversicherung abschließen? - Fragen zum europäischen Gesundheitsmarkt gibt es viele, die Antworten bleiben aber häufig im Unklaren. Das möchte das EVZ Deutschland ändern – und geht mit einer eigens eingerichteten Internetpräsenz online.

An der richtigen Adresse: Service statt langer Suche

Verbraucher sollen genau die Informationen finden, die sie suchen: klar, praktisch und ganz individuell auf Situation und Lebensumstand zugeschnitten. So können Erasmusstudenten, Grenzgänger oder Rentner zum Beispiel nachlesen, wie sie sich bei längerem Aufenthalt im Ausland richtig krankenversichern. Patienten, die sich gezielt im Nachbarland behandeln lassen wollen, erhalten Tipps, worauf sie achten müssen. Und wer einfach nur stöbern will, der kann sich durch Umfragen, Checklisten und eine spezielle Schnellinfo führen lassen. Jeder soll die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung sinnvoll und ohne Komplikationen nutzen können. Das EVZ Deutschland reagiert damit auch auf die große Unsicherheit bei Verbrauchern, vor allem bei Fragen der Kostenerstattung. Hier entstehen immer wieder Probleme mit der gesetzlichen Krankenkasse.

Praktische Tipps - nicht nur für den Notfall

Plötzliche Schmerzen, starkes Fieber oder gar ein Unfall: Im Notfall sind Patienten – egal wo in Europa – gut versorgt. Denn Patienten haben dann in jedem EU-Land Zugang und Recht auf ärztliche Versorgung.

Der EuGH hat außerdem entschieden: Wer sich in einem anderen Land ambulant behandeln lassen will, hat Anspruch auf Kostenerstattung, auch ohne vorheriges grünes Licht der Krankenkasse. Anders bei der geplanten Behandlung: Hier müssen Patienten immer die Genehmigung der Krankenkasse einholen. Bleibt die aus, gibt es auch kein Geld zurück - und das müssen Patienten bei Behandlung im Ausland in der Regel vorstrecken. Daher gilt: Rechnungen und Belege sind in jedem Fall gut aufzuheben, egal unter welchen Umständen eine medizinische Leistung in Anspruch genommen wird.

Weichen für die Zukunft gestellt: Mehr Sicherheit und weniger Hürden

Mit der Richtlinie 2011/24/EU wird bis 25.Oktober 2013 der Weg zu einem Europa der Gesundheit weiter geebnet: Der Arztbesuch im Ausland soll dann noch einfacher werden. Auf weniger Hürden können sich Patienten auch beim Einlösen von Rezepten in Apotheken anderer EU-Länder freuen. Nicht per Richtlinie geregelt, aber dennoch auf der EU-Agenda: die Patientenmobilität im Netz. Einheitliche Logos für zugelassene Versandapotheken und Sicherheitsmerkmale für Arzneimittel sollen künftig mehr Schutz vor Fälschungen bieten.

Diese und weitere Informationen zum Projekt unter: www.eu-verbraucher.de/gesundheit

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Für Interviewwünsche oder weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

Julia Zorn Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Communication / Press affairs

Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland