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e-plus schaltet nach Abmahnung zurück

Base-Datenautomatik: Mobiles Internet Mit Kostenfalle

Eigenmächtigen Vertragsänderungen bei BASE-Mobilfunktarifen hat die Verbraucherzentrale NRW jetzt per Abmahnung einen Riegel vorgeschoben: Im Kleingedruckten wollte E-Plus seinen Kunden mit einer Datenautomatik weiteres kostenpflichtiges Surfvolumen ungefragt und alternativlos unterjubeln, wenn die Inklusivoption für den mobilen Internetzugang ausgeschöpft war. Die seit Anfang Juni 2014 vorgenommenen Vertragsänderungen streicht E-Plus zum 1. August nun wieder. „BASE-Kunden, die sich nie bewusst für die Datenautomatik entschieden haben, können ungewollten Zusatzkosten und Tarifumstellungen widersprechen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW, dass sich die Unterlassungserklärung des Telefonanbieters direkt für Kunden auszahlt. Die Datenautomatik sollte seit 1. Juni für alle neu abgeschlossenen Verträge gelten und dann auch sukzessive bei automatischen Vertragsverlängerungen in die Verträge einbezogen werden.

Zum 1. Juni 2014 hatte E-Plus seine allgemeinen Geschäftsbedingungen für BASE-Mobilfunktarife um eine Datenautomatik ergänzt. Wer seitdem bei diesen neuen Tarifen sein Datenvolumen für die mobile Internetnutzung ausreizt, erhält gegen Aufpreis bis zu dreimal zusätzliches Volumen, um weiterhin schnell surfen zu können. Erst danach wird die Surfgeschwindigkeit für den Rest des Monats auf 56 kbit/s gedrosselt. Sind also beispielsweise 500 MB inklusive, gibt es für jeweils 2 Euro zusätzlich bis zu dreimal weitere ungedrosselte 100 MB dazu.

Crux dabei: Die Zusatzkosten fallen jetzt automatisch an, sobald das Volumen verbraucht ist. Vermeiden kann sie nur, wer genau darauf achtet, dass das ursprüngliche Datenvolumen nicht völlig ausgeschöpft wird. In der Kostenfalle stecken hingegen Internetnutzer, die nach Verbrauch des Inklusivvolumens für den Rest des Monats auch mit einer geringen Geschwindigkeit zufrieden wären: Verzichtet werden kann auf die Datenautomatik – anders als in den bisherigen BASE-Vertragsbedingungen – nicht mehr.

Richtig in Fahrt kommt die Datenautomatik dann bei Kunden, die drei Monate in Folge sowohl das Inklusiv- als auch das gesamte Zusatzvolumen verbrauchen. „Diese werden per Kleingedrucktem für den Rest der Vertragslaufzeit in die nächst höhere Datenoption gesteckt – natürlich mit entsprechendem Preisaufschlag“, kritisiert die Verbraucherzentrale NRW: „Und das Ganze ohne Wahlmöglichkeit. Denn sowohl bei der Buchung des Zusatzvolumens als auch beim Wechsel in einen höheren Volumentarif informiert BASE die Nutzer erst im Nachhinein.“

Der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW wegen solch eigenmächtiger Vertragsänderungen folgte jetzt das Einlenken von E-Plus: Das Telekommunikationsunternehmen erklärte, die betroffenen Vertragsbedingungen bis zum 1. August wieder aus den Angeboten zu streichen. Ab sofort darf sich E-Plus aber schon nicht mehr auf die zwangsweise untergeschobene Datenautomatik berufen. Alle BASE-Kunden, die sich nie bewusst für die Automatik entschieden haben, können ungewollten Zusatzkosten und zukünftigen Tarifumstellungen widersprechen.

Rechtliche Beratung bieten alle Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW. Adressen unter www.vz-nrw.de/beratung-vor-ort